
Lieber langsam auf Landstraßen
Idyllische Landstraßen bergen Risiken: Enge Kurven, Wildwechsel und riskante Überholmanöver führen zu vielen Unfällen. „Hundert Prozent“ zeigt, wie man sicher unterwegs bleibt.
Sie sind cool, sie sind wendig, sie machen Spaß. Kein Wunder, dass gerade junge Menschen die Elektrotretroller gerne nutzen, um durch die Stadt zu kommen. Was wie ein einfaches Vergnügen aussieht, hat auch Kehrseiten: Die Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern steigen, weil viele die Regeln nicht kennen. „Hundert Prozent“ hat sie noch mal zusammengefasst.
Das Wichtigste im Überblick:
Mit den E-Scootern ist seit 2019 eine weitere Gruppe von Verkehrsteilnehmenden auf den Straßen hinzugekommen. Die elektrisch betriebenen Tretroller werden immer beliebter, vor allem bei jungen Menschen. Durch verschiedene Sharing-Anbieter sind sie gerade in Großstädten aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Und die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer wird weiter steigen. Nach einer Prognose von Statista wird die Nutzerzahl im Jahr 2029 mit 12,8 Millionen einen neuen Höchststand erreichen. Wer abseits der Großstädte E-Scooter fahren möchte, muss sich jedoch ein eigenes Elektrokleinstfahrzeug anschaffen. Die meisten versicherten E-Scooter gibt es laut einer Studie des Vergleichsportals Check24 mit über 39 Prozent in mittelgroßen Städten, wo zwischen 20.000 und 100.000 Menschen leben.
E-Scooter werden nicht nur beliebter, sie sind auch gefährlich. Das zeigen die seit 2021 schnell steigenden Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts. Waren es 2021 noch 4.887 Unfälle mit Personenschaden und insgesamt 5 Tote, lag die Zahl im Jahr 2022 schon bei 7.427 Unfällen und 11 Todesopfern. 2023 kam es zu 8.425 Unfällen. 22 E-Scooterfahrende starben. Das verstärkte Aufkommen der E-Scooter sorgt in Großstädten unter zu Fuß Gehenden zunehmend für Ärger, weil viele Nutzerinnen und Nutzer unter Alkoholeinfluss unterwegs sind oder rücksichtslos über Gehwege fahren. Das sind nach dem Statistischen Bundesamts zufolge auch die häufigsten Unfallursachen im Zusammenhang mit E-Scootern: Fahrbahn oder Gehwege wurden nicht ordnungsgemäß benutzt (18,6 Prozent) oder die Fahrer und Fahrerinnen waren alkoholisiert (18 Prozent).
Häufig werden E-Scooter auch einfach mitten auf dem Bürgersteig abgestellt, wo sie andere behindern. Aus der Sicht von zu Fuß Gehenden sind E-Scooterfahrer und -fahrerinnen sogar die rücksichtsloseste Gruppe unter allen Verkehrsteilnehmenden. Nach einer ADAC-Umfrage aus dem Jahr 2023 waren 55 Prozent der Befragten der Meinung, dass diese sich rücksichtslos im Straßenverkehr verhalten. Zwei Jahre zuvor vertraten nur 48 Prozent diese Ansicht.
Einfach aufsteigen und los geht’s? So einfach ist es eben doch nicht. Denn wer mit E-Scootern mobil sein will, muss viele Regeln beachten. Eine Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats ergab, dass viele Nutzer und Nutzerinnen diese Regeln gar nicht oder nur unzureichend kennen. Einfach aufsteigen und los geht’s? So einfach ist es eben doch nicht. Denn wer mit E-Scootern mobil sein will, muss viele Regeln beachten. Eine Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats ergab, dass viele Nutzer und Nutzerinnen diese Regeln gar nicht oder nur unzureichend kennen.
Unterwegs mit dem E-Scooter – alles, was man wissen muss
Wer darf fahren?
Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden.
Brauche ich einen Führerschein?
Eine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung besteht nicht.
Wo darf ich fahren?
Grundsätzlich gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren. Wenn diese fehlen, dürfen sie auf der Fahrbahn oder in verkehrsberuhigten Bereichen fahren, außerorts auch auf dem Seitenstreifen. Aber niemals auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in Grünanlagen. Das gilt sogar, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Wenn Fahrzeuge aller Art verboten sind, dürfen E-Scooter dort geschoben werden. Bei anderen Verkehrsverboten dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur dort fahren, wenn das durch ein Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
Was ist bei der Fahrt zu beachten?
Brauche ich einen Helm?
Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht. Zum Schutz vor Kopfverletzungen wird das Tragen eines Helms (Fahrradhelm) aber dringend empfohlen.
Wo darf ich parken?
E-Scooter sollen in der Regel längs zur Fahrtrichtung parken. Dafür können freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden sowie extra ausgewiesene Abstellflächen genutzt werden. Am Straßenrand, auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen dürfen sie nur abgestellt werden, wenn diese für E-Scooter zugelassen sind. Natürlich dürfen sie nie so stehen, dass zu Fuß Gehende oder Menschen im Rollstuhlfahrer behindert werden.
Welche Promillegrenze gilt auf dem E-Scooter?
Für Fahrende mit Elektrorollern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Fahrer und Fahrerinnen von Pkw oder anderen Kraftfahrzeugen. Das heißt, sie müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot – 0,0 Promille – gilt für alle, die mit ihrem Führerschein noch in der Probezeit oder jünger als 21 Jahre sind.
Genau wie auf dem Fahrrad, kann auf dem Elektroroller jeder und jede selbst etwas für die eigene Sicherheit tun. Beispielsweise verhindern geeignete Schuhe, dass es zu Unfällen kommt. Bei Dunkelheit hilft reflektierende Kleidung, dass E-Scooterfahrende im Verkehr übersehen werden. Auch ein Helm ist nicht verpflichtend, aber auf jeden Fall empfehlenswert, um gefährliche Kopfverletzungen zu verhindern. Bei Nässe können E-Scooter zudem schnell wegrutschen – besonders in Kurven oder an Hängen – auch wenn Grip und Federung der Roller immer besser werden. Bei Regen, Glätte oder nassem Laub sollte die Geschwindigkeit also unbedingt angepasst werden.
Kurzer Check, bevor es losgeht
Bremsen, Glocke funktionstüchtig?
Licht betriebsfertig und nicht verschmutzt?
Bedieneinheit und Gashebel funktionieren?
Lenker fest und Höhe richtig eingestellt?
Lenkergriffe festsitzend?
Räder unbeschädigt?
Reifendruck ausreichend?
Gepäck sicher und fest auf vorhandenen Gepäckträgern befestigt?
Helm?
Als die E-Scooter 2019 zugelassen wurden, stand das große Ziel dahinter, den Anteil des Autoverkehrs in Städten reduzieren. Das hat sich bisher nicht erfüllt, denn nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) hätte die große Mehrheit (73 Prozent) der Nutzenden von Leih-E-Scootern die Fahrt sonst zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem ÖPNV zurückgelegt – alles umweltverträglichere, aber zumindest sicherere Alternativen. Daher lautet das Fazit des UBA: Die E-Scooter sind nur dann umweltfreundlich, wenn sie Auto- oder Motorradfahrten ersetzen. Werden sie statt der eigenen Füße oder des Fahrrades genutzt, ist das schlecht für Umwelt, Klima und Gesundheit. Immerhin wird rund ein Viertel der Fahrten mit Leih-E-Scootern dazu genutzt, um den Weg zu und von der Haltestelle zurückzulegen. Erleichtert er den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV, wäre das auf jeden Fall ein positiver Beitrag für die Umwelt. Doch wenn E-Scooter Fuß- oder Fahrradwege ersetzen oder zu reinen Spaßfahrten genutzt werden, hilft das dem Klima wenig. Und genau das ist der Hauptzweck: Nach einer Forsa-Online-Umfrage im Auftrag des DVR gaben 62 Prozent der Befragten an, mit Leihrollern zum Zeitvertreib oder zum Spaß zu fahren.
Extra: Einsatz von E-Scootern im Betrieb
Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) und sind daher auch regelmäßig zu prüfen. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Gefährdungen, die bei der Verwendung eines E-Scooters auftreten können, im Vorfeld ermitteln und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Darin kann die Unternehmensleitung auch Sicherheitsbestimmungen festlegen, die im normalen Straßenverkehr nicht gelten. So können die Nutzer und Nutzerinnen beispielsweise verpflichtet werden, einen Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe zu tragen. Zudem müssen sie in der Bedienung unterwiesen werden.
E-Scooter-Training
Die BGHW bietet die Möglichkeit an, in den Mitgliedsunternehmen ein E-Scooter Training durchzuführen.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen sowie den Ablauf eines solchen Trainings erhalten Sie bei Ina Papen, Referentin Verkehrssicherheit/Transport.
Kontakt: i.papen(at)bghw.de, 0621-183 5924
Verkehrssicherheit für Auszubildende
Unterstützen Sie Ihre jungen Talente dabei, sicher unterwegs zu sein! Das Angebot setzt auf ein praxisnahes und erlebbares Konzept, um Auszubildende für die Gefahren ihres Mobilitätsverhaltens zu sensibilisieren.
Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), der BGHW und des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, die hohe Zahl der Wegeunfälle bei Azubis und Berufseinsteigerinnen und -einsteigern zu verringern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus unseren Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.
Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
„Hundert Prozent“: Sichere Mobilität im Fokus
„Hundert Prozent“: Hollywood im Handyformat
Idyllische Landstraßen bergen Risiken: Enge Kurven, Wildwechsel und riskante Überholmanöver führen zu vielen Unfällen. „Hundert Prozent“ zeigt, wie man sicher unterwegs bleibt.
Hingeschaut: Erfahren Sie mehr zur neuen Plakatkampagne der Initiative…
Dauerbeschallung durch Musik, Games und Filme belastet das Gehör junger…
Die Goldene Hand ist der bedeutendste Preis für sichere und gesunde…
Das kostenlose, webbasierte Limit Info Tool für elektromagnetische Felder…
Ob im Straßenverkehr oder auf dem Betriebsgelände: Die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen und darin eingebauten Lithium-Ionen-Akkus bedeutet neue Risiken und Anforderungen für viele Arbeitsbereiche.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de