Licht am Fahrrad: Was ist erlaubt?
Das Licht am Fahrrad muss der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen, also bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Nach Informationen des Pressedienstes Fahrrad sind blinkende Scheinwerfer oder Rücklichter am Fahrrad nicht erlaubt, da sie andere irritieren können. Wenn Fahrradfahrende blinkende Leuchten am Körper oder Rucksack tragen, um besser gesehen zu werden, ist das hingegen in Ordnung. Akku-Beleuchtung darf benutzt werden, wenn sie vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen ist. Sie muss eine Prüfnummer, die sogenannte K-Nummer haben: ein K mit einer Wellenlinie plus Zahl. Ein zweiter Scheinwerfer oder eine zweite Rückleuchte können ebenfalls zum Einsatz kommen. Auch Fernlicht ist am Fahrrad seit 2021 erlaubt. Hier gilt allerdings wie beim Autofahren: Bei Gegenverkehr und Nebel muss es ausgeschaltet werden. Blinker dürfen seit 2024 bei Fahrrädern und Pedelecs genutzt werden, sind aber nicht vorgeschrieben. Wenn ein Fahrradanhänger die Rückleuchte des Fahrrads verdeckt, muss auch er ein Rücklicht haben.
Immer mit der Ruhe
Wegen der schlechteren Sichtverhältnisse im Winterhalbjahr sollte man das Licht schon bei Dämmerung einschalten. Kontrastreiche Kleidung und zusätzliche Reflektoren an Jacke, Hose oder Helm erhöhen die Sichtbarkeit deutlich. Zu Fuß Gehende sollten, wenn möglich, beleuchtete Wege nutzen und bei Bedarf eine Taschen- oder Stirnlampe einsetzen. In der kälteren Jahreszeit ist mit Rutschfallen durch feuchtes Laub oder überfrierende Nässe zu rechnen. Deshalb morgens lieber etwas früher losfahren, Tempo anpassen und abrupte Manöver vermeiden.
Tipps für Autofahrende
Mit gut profilierten Ganzjahresreifen kommt man auch ohne Reifenwechsel durch den Winter. Ab Oktober können Autofahrende am kostenlosen Licht-Sicht-Test teilnehmen – einer Aktion der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Beim Licht-Sicht-Test werden die Fahrzeugbeleuchtung und der Sicherheitszustand des Autos nach den Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung überprüft.
Ganzjähriges Fahrradfahren ist besonders gut für die Gesundheit
Das ungemütliche Wetter und höhere Unfallrisiko im Winter sollten übrigens niemanden davon abhalten, regelmäßig aufs Fahrrad zu steigen. Dass Fahrradfahren gesund ist und gut für die Stimmung, ist inzwischen bekannt. Doch Beschäftige, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen, sind durchschnittlich zwei Tage pro Jahr weniger krank als Autofahrende oder ÖPNV-Nutzende. Das ist das Ergebnis der Studie „Mobilität und Gesundheit“ von EcoLibro und der AG Mobilitätsforschung der Universität Frankfurt. Egal ob bei Krankheitstagen, Body-Mass-Index (BMI) oder Wohlbefinden – wer das ganze Jahr über mit dem Fahrrad fährt, schnitt in allen Gesundheitskategorien besser ab.