Frage: Was war Ihr erster Gedanke, als Sie vom tätlichen Angriff auf einen Journalisten der Funke Mediengruppe hörten?
Guido Burkert: Als erstes war ich ziemlich erschrocken, weil da ist mir erst mal deutlich geworden, dass die meisten Mitarbeitenden bei uns überhaupt keinen Bezug dazu hatten, dass es ein klassischer Arbeitsunfall ist. Man hat an viele Sachen gedacht, aber man hat nicht daran gedacht, die die Arbeitssicherheit irgendwie mit einzubinden und man hat wirklich versucht, über Geschäftsführung, Personalentwicklung Sachen zu initiieren. Aber der eigentliche Schutz des Mitarbeiters, der war erst mal ja: Wie gehen wir jetzt damit um?
Frage: Wie haben Sie reagiert?
Guido Burkert: Für mich war es relativ klar, dass das ist ja kein Thema, was so, so alltäglich ist. Zumindest nicht bei uns im Unternehmen, dass man jeden Tag sagt, wir haben da jetzt irgendwie Berührungspunkte. Und das erste, was ich gemacht habe: Ich habe unsere Aufsichtsperson (Michaela Kanthak, Anmerkung der Redaktion) angerufen, habe mit der ganz kurzfristig einen Termin vereinbart und wir haben das Ganze besprochen. Wir haben in Rücksprache mit dem betroffenen Mitarbeiter, die die Meldung dann gemacht, dass es halt eben auch als Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft vorliegt. Und dann haben wir überlegt, welche Möglichkeiten haben wir und als uns als Betrieb aufzustellen und wie sollen wir das Ganze umsetzen? Aber was wäre eine sinnvolle Herangehensweise?
Frage: Was versprechen Sie sich von der Ausbildung zu Psychologischen Erstbetreuenden?
Guido Burkert: Es ist eigentlich relativ einfach. Ein psychologischer Erstbetreuer ist kein Psychologe. Und es geht nicht darum, dass man den Betroffenen da selber therapieren kann. Sinn und Zweck der betrieblich psychologischen Erstbetreuer ist, dass sie die festgelegten Maßnahmen kennen, um im Falle eines Falles also man hat irgendwo einen Terrorvorfall, wo Reporter sind und die Leute kommen zurück ins Büro, verhalten sich auf einmal anders, dass man weiß, okay, wir haben ja einen festgeschriebenen Fahrplan. Die Berufsgenossenschaft ist zu informieren, einfach, damit dem Betroffenen schnellstmöglich die Hilfe zugeführt werden kann. Das ist für mich das Hauptaugenmerk für die betrieblich Psychologischen Erstbetreuer.