
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Was leisten Exoskelette? Worauf sollten Unternehmen achten, wenn sie diese neuen tragbaren Assistenzsysteme einsetzen möchten? Warum ist eine ganzheitliche Betrachtung beim Einsatz wichtig? Die Ergebnisse der BGHW-Studien auf einen Blick:
Download der Infografik „Exoskelette einsetzen“
Wer Exoskelette im Unternehmen einsetzen möchte, muss verschiedene Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf den Einsatz haben werden. Dazu gehören die Nutzenden, Arbeitsplatz und -umfeld sowie die Art des Exoskeletts. Aus der Gesamtbetrachtung dieser Faktoren ergeben sich Leitmerkmale für die Verwendung.
Nutzermerkmale sind individuelle Eigenschaften und Fähigkeiten wie zum Beispiel:
Zu betrachten sind unter anderem:
Zu betrachten sind unter anderem:
Zu betrachten sind unter anderem:
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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