
Herzgesund am Arbeitsplatz
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Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1. Im Juni 2025 ist sie in einer aktualisierten und überarbeiteten Fassung erschienen. Das Ziel der Überarbeitung war eine DGUV Regel, die zeitgemäßer, praxisnäher und lesefreundlicher ist. Die Neuerungen im Überblick.
DGUV Regeln erklären, wie Regelungen in den DGUV Vorschriften ausgelegt und entsprechende Pflichten im Arbeitsschutz erfüllt werden können. Sie geben eine praxisorientierte Hilfestellung und Orientierung zum Regelwerk. Die DGUV Regel 100-001, die die gleichnamige DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ erläutert und konkretisiert, hat die DGUV nun in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung herausgegeben. Die Überarbeitung der Regel erfolgte durch das DGUV-Sachgebiet „Grundlegende Themen der Organisation“, für das die BGHW federführend ist.
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" ist, wie der Name schon sagt, die Basisvorschrift der Unfallversicherungsträger. Sie gilt sowohl für die Prävention in der gewerblichen Wirtschaft, als auch im Bildungsbereich sowie für Versicherte, die keine Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne des staatlichen Arbeitsschutzrechtes sind. Dazu gehören beispielsweise ehrenamtlich Tätige oder Menschen in Bildungseinrichtungen. Der DGUV Regel 100-001 kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Denn sie erläutert und konkretisiert diese Basisvorschrift und ist dadurch eine wichtige Hilfe in der Praxis. Die Neufassung der Regel ist im Vergleich zur bisherigen Ausgabe aktueller, zeitgemäßer und praxisnäher geschrieben. Sie ist wesentlich ausgewogener auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar. Auch der Umfang wurde reduziert und die Lesbarkeit verbessert, ohne dass erläuternde Inhalte gestrichen wurden.
Die DGUV Regel 100-001 hat 136 Seiten und kann über das Medienportal der DGUV (Webcode p100001) oder über das Kompendium Arbeitsschutz der BGHW bezogen werden.
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