Ein Mann mit Bart und Helm sitzt vor einem Laptop
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Grundsätze der Prävention: DGUV Regel überarbeitet

Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1. Im Juni 2025 ist sie in einer aktualisierten und überarbeiteten Fassung erschienen. Das Ziel der Überarbeitung war eine DGUV Regel, die zeitgemäßer, praxisnäher und lesefreundlicher ist. Die Neuerungen im Überblick.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die DGUV Regel 100-001 erläutert und konkretisiert die gleichnamige DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
  • Diese Regel wurde aktualisiert und überarbeitet.
  • Die Neufassung ist zeitgemäßer, praxisnäher und lesefreundlicher.
  • Die überarbeitete Version ist ab sofort bei der DGUV und BGHW erhältlich.
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DGUV Regel erläutert die Basisvorschrift 

DGUV Regeln erklären, wie Regelungen in den DGUV Vorschriften ausgelegt und entsprechende Pflichten im Arbeitsschutz erfüllt werden können. Sie geben eine praxisorientierte Hilfestellung und Orientierung zum Regelwerk. Die DGUV Regel 100-001, die die gleichnamige DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ erläutert und konkretisiert, hat die DGUV nun in einer überarbeiteten und aktualisierten Fassung herausgegeben. Die Überarbeitung der Regel erfolgte durch das DGUV-Sachgebiet „Grundlegende Themen der Organisation“, für das die BGHW federführend ist.

Nah an der Praxis und lesefreundlicher

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" ist, wie der Name schon sagt, die Basisvorschrift der Unfallversicherungsträger. Sie gilt sowohl für die Prävention in der gewerblichen Wirtschaft, als auch im Bildungsbereich sowie für Versicherte, die keine Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen im Sinne des staatlichen Arbeitsschutzrechtes sind. Dazu gehören beispielsweise ehrenamtlich Tätige oder Menschen in Bildungseinrichtungen. Der DGUV Regel 100-001 kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Denn sie erläutert und konkretisiert diese Basisvorschrift und ist dadurch eine wichtige Hilfe in der Praxis. Die Neufassung der Regel ist im Vergleich zur bisherigen Ausgabe aktueller, zeitgemäßer und praxisnäher geschrieben. Sie ist wesentlich ausgewogener auf alle Branchen, Betriebsgrößen und Versichertengruppen anwendbar. Auch der Umfang wurde reduziert und die Lesbarkeit verbessert, ohne dass erläuternde Inhalte gestrichen wurden.

Die wesentlichen Aktualisierungen der DGUV Regel 100-001
 

  • Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung wurden ergänzt.
     
  • Die Besonderheiten zum Schulbetrieb wurden an vielen Stellen berücksichtigt.
     
  • Der Abschnitt zur Gefährdungsbeurteilung wurde komplett neu und damit verständlicher gefasst.
     
  • Die Aussagen zur Unterweisung der Versicherten wurden in weiten Teilen überarbeitet.
     
  • Die Erläuterungen zur Pflichtenübertragung wurden komplett überarbeitet und sprachlich eindeutiger gefasst mit dem ergänzenden Hinweis, dass sich Pflichten bereits durch die Stellung im Unternehmen ergeben.
     
  • Der Abschnitt zu Sicherheitsbeauftragten wurde deutlich überarbeitet.
     
  • Die Passagen zu Notfallmaßnahmen wurden fast vollständig neu gefasst.
     
  • Der Abschnitt zur Ersten Hilfe wurde aktualisiert und stellenweise konkreter gefasst.
     
  • Das Glossar wurde überarbeitet und um einige Begriffe erweitert.
     
  • Auf die Anhänge 1 und 2, die Zitate aus dem Regelwerk und eine Auflistung einiger Vorschriften und Regeln enthielten, wurde verzichtet, da diese Inhalte inzwischen aktuell auch online zugänglich sind.
Symbol für einen Hinweis aus dem Gesetz

Hier gibt es die Neufassung der DGUV Regel 100-001

Die DGUV Regel 100-001 hat 136 Seiten und kann über das Medienportal der DGUV (Webcode p100001) oder über das Kompendium Arbeitsschutz der BGHW bezogen werden.

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