Zwei Personen sitzen in einem geparkten Auto. Die Person auf dem Fahrersitz hält ein Smartphone in der Hand und unterhält sich mit der Beifahrerin. Auf der Bildfläche ist zudem ein rundes Logo mit dem Schriftzug ‚komm gut an‘ zu sehen.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 5 Minuten

Mythen im Straßenverkehr (1)

„Ein bisschen Rot ist nicht so schlimm.“ „Ich gucke nur ganz kurz aufs Handy.“ Alles halb so wild? Gefährliches Halbwissen im Straßenverkehr kann teuer werden und im schlimmsten Fall Leben kosten. Im ersten Teil unserer Serie klären wir zehn verbreitete Irrtümer auf.

Wenn Irrtümer zum Risiko werden

Im Straßenverkehr kursieren unzählige vermeintliche Wahrheiten – viele davon sind schlicht falsch. Ob „ein kurzer Blick aufs Handy macht doch nichts“ oder „ein bisschen zu schnell fahren, wird schon nicht so schlimm sein“: Gerade Fahranfängerinnen und Fahranfänger unterschätzen, wie schnell falsche Annahmen im Straßenverkehr zu echten Risiken werden. Wir zeigen die größten Bußgeldfallen und räumen mit gängigen Mythen rund um die Verkehrsteilnahme auf.

Zehn Mythen: Ablenkung, Aufmerksamkeit und Fahrverhalten

  • 1. „Ich schaue nur ganz kurz aufs Handy, da passiert schon nichts.“

    Falsch: Denn schon ein kurzer Blick weg von der Straße bedeutet Blindfahrt.

    Nur zwei Sekunden auf den Bildschirm geschaut: Bei 30 Kilometern pro Stunde sind das schon 18 Meter im Blindflug, bei 50 Stundenkilometern fliegen schon fast 30 Meter ungesehen an einem vorbei. Das kann tödlich sein. Deshalb darf man ein Mobiltelefon oder andere Geräte nur nutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Und damit ist nicht die Start-Stopp-Automatik des Motors beim Warten im Stau gemeint. Wer in der Probezeit das Handy am Steuer benutzt, bekommt 100 Euro Bußgeld aufgebrummt und einen Punkt im Fahreignungsregister (in Flensburg). Die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist Pflicht.

  • 2. „Mit dem Headset telefonieren ist vollständig sicher.“

    Falsch: Die kognitive Ablenkung bleibt.

    Zwar ist es in Deutschland erlaubt, mit einem Headset oder einer Freisprechanlage im Auto zu telefonieren, aber komplett sicher ist das nicht. Studien haben ergeben, dass die kognitive Ablenkung weiterhin hoch ist. Das Gespräch beansprucht Aufmerksamkeit und verlangsamt die Reaktion von Fahrer oder Fahrerin deutlich. Dadurch steigt das Unfallrisiko um das Drei- bis Vierfache.

  • 3. „Auf kurzen Strecken passiert doch nichts.“

    Falsch: Gerade Routine führt zu Unaufmerksamkeit und damit zu Unfällen.

    Mal eben schnell zum Bäcker, zur Arbeit, zum Kindergarten. Viele Verkehrsteilnehmende glauben, dass auf kurzen Strecken „schon nichts passieren wird“. Doch je vertrauter eine Strecke ist, desto eher schaltet das Gehirn auf „Auto-Pilot“ – die Aufmerksamkeit sinkt. Da Unachtsamkeit zu den häufigen Unfallursachen zählt, steigt gerade auf kurzen, alltäglichen Wegen das Risiko, dass kleine Fehler übersehen oder gefährliche Situationen zu spät erkannt werden. Fazit: Auch kurze Strecken brauchen die volle Aufmerksamkeit und komplette Sicherheitsausrüstung (z. B. Helm auf dem Fahrrad).

  • 4. „Ich darf im Auto Musik so laut hören, wie ich will.“

    Falsch: Verkehrsteilnehmende müssen jederzeit alle Verkehrssignale hören können.

    Zwar gilt kein Kopfhörer-Verbot im Auto, doch zu laut sollte die Musik nicht sein. Denn im Straßenverkehr zählt nicht nur, was man sieht, sondern auch, was man hört. Herannahende Fahrzeuge, Martinshorn von Rettungswagen oder Polizei, Hupen oder Fahrradklingeln sind Warnsignale, die alle Verkehrsteilnehmende rechtzeitig wahrnehmen müssen. Wer durch laute Musik sein Gehör einschränkt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Im Ernstfall kann das zu gefährlichen Situationen und zu einem Bußgeld von mindestens zehn Euro führen.

  • 5. „Wenn mir etwas nicht passt, spreche ich den Fahrer oder die Fahrerin darauf an.“

    Falsch: In der Realität trauen sich das viele Mitfahrende aber gar nicht.

    Verkehrspsychologische Studien zeigen, dass Mitfahrende riskantes Verhalten zwar häufig wahrnehmen, aber dennoch nicht eingreifen. Gründe dafür könnten zum Beispiel die Angst sein, uncool zu wirken, oder der Wunsch, Konflikte zu vermeiden. Gerade junge Menschen unterschätzen dabei ihre eigene Rolle im Fahrzeug („Ich bin ja nur der Beifahrer/die Beifahrerin.“), obwohl sie durch klares Ansprechen durchaus Einfluss nehmen könnten.

  • 6. „Mit mehreren Personen im Auto ist es sicherer.“

    Falsch: In vielen Situationen steigt das Unfallrisiko sogar, besonders bei jungen Fahrern und Fahrerinnen.

    Aufmerksame Beifahrer und Beifahrerinnen können dazu beitragen, dass Risiken rechtzeitig gesehen und Unfälle vermieden werden. Das ist schließlich die Idee des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren. Mehr Personen im Auto bedeuten aber nicht automatisch mehr Sicherheit. Studien zeigen, dass gerade junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen mit gleichaltrigen Mitfahrenden häufiger riskanter fahren – etwa durch Ablenkung, Gruppendruck oder Selbstüberschätzung. Gespräche, Musik und die Dynamik in der Gruppe können die Aufmerksamkeit vom Verkehr abziehen. Mitfahrende greifen auch nicht unbedingt ein, wenn ihnen etwas auffällt. Das vermeintliche „Mehr an Sicherheit“ wird so zum zusätzlichen Risiko.

  • 7. „Ein bisschen über Rot fahren ist nicht so schlimm.“

    Falsch: Rot ist Rot und wird als Rotlichtverstoß geahndet.

    „Nur schnell noch rüber“ – dieser Gedanke führt immer wieder zu schweren Unfällen. Denn schon ein kurzer Moment bei Rot reicht aus, damit sich Verkehrssituationen komplett verändern: Während man selbst noch glaubt, die Kreuzung zu schaffen, haben andere längst Grün und fahren an. Auch rechtlich wird der Rotlichtverstoß streng geahndet – mit hohem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder einem Unfall, steigen die Konsequenzen weiter. Das gilt auch für Fahrradfahrende. 

  • 8. „Am Zebrastreifen darf ich langsam vorbeifahren, sofern ihn niemand benutzt.“

    Falsch: Sobald jemand erkennbar überqueren möchte, besteht Wartepflicht.

    „Ich fahr schon mal langsam weiter“: Genau dieses Verhalten sorgt am Zebrastreifen immer wieder für Unsicherheit. Denn für Fußgängern und Fußgängerinnen ist nicht klar erkennbar, ob ein Fahrzeug anhält oder nicht. Dabei ist die Regel eindeutig: Wer den Überweg nutzen will, hat Vorrang – Fahrzeuge müssen anhalten. Bei Verstoß: 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Übrigens: Wer als Fahrradfahrender über den Zebrastreifen fährt, hat keinen Vorrang gegenüber Autos. Der gilt nur für Fußgänger und Fußgängerinnen. Das heißt: Fahrradfahrende müssen absteigen und schieben. Dann gelten sie auch als zu Fuß Gehende.

  • 9. „Hinten muss ich keinen Gurt anlegen.“

    Falsch: Die Anschnallpflicht gilt im Fahrzeug auf allen Sitzplätzen.

    Ohne Gurt wird der menschliche Körper bei einem Aufprall zur unkontrollierbaren Masse. Wer sich auf der Rückbank nicht anschnallt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen im Auto. Verstöße werden mit 30 Euro geahndet, bei Kindern sogar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.

  • 10. „Etwas zu schnell fahren, fällt doch gar nicht auf.“

    Falsch: Es gibt zwar Toleranzen, aber schon geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen werden streng geahndet.

    Viele verharmlosen Geschwindigkeitsüberschreitungen beim Autofahren. Die vom Blitzer geschossenen Fotos werden herumgereicht und sorgen für Lacher. Dabei bewirken schon zehn Kilometer mehr pro Stunde einen großen Unterschied: Reaktions- und Bremsweg verlängern sich deutlich, und im Ernstfall kann das entscheiden, ob ein Unfall passiert oder nicht. Gleichzeitig steigt die Aufprallenergie – mit spürbaren Folgen für alle Beteiligten, besonders für Menschen, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Auch rechtlich ist die Grenze klar: Schon geringe Überschreitungen werden geahndet und können schnell teurer werden, als gedacht. Beispiel: Wer innerorts elf Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt 50 Euro Bußgeld. Bei 21 Kilometern pro Stunde sind es schon 115 Euro. Dazu gibt es noch einen Punkt in Flensburg.

Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit

Sicher in meiner Region

Das Seminarprogramm “Sicher in meiner Region – Regio Protect UVT” zur Erhöhung der Verkehrssicherheit besteht aus zwei Präsenzmodulen und einem flexiblen Onlinemodul. Ziel der Maßnahme ist, das besonders hohe Unfallrisiko junger Beschäftigter im Alter von 16 bis 29 Jahre abzusenken. Junge Menschen sollen ihre Kompetenzen in der Blickführung und entsprechende Beobachtungsstrategien ausbauen. 

Verkehrssicherheit für Auszubildende

Ablenkung, Selbstüberschätzung und mangelnde Erfahrung, aber auch der Einfluss von Alkohol und Drogen tragen zur besonders hohen Gefährdung junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger bei. Die Teilnahme an unserem Fahrsicherheitstraining für Auszubildende trägt dazu bei, dass Azubis sicher ans Ziel kommen.

Pedelec-Fahrsicherheitstraining

Ihre Beschäftigten kommen regelmäßig mit dem Pedelec zu Arbeit? Sie stellen Job- oder Leasingräder zur Verfügung und wollen, dass Ihre Mitarbeitenden damit sicher unterwegs sind? Wir unterstützen Sie dabei – mit unserem Pedelec-Fahrsicherheitstraining!

Alle Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit finden Sie hier.

Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative der BGHW und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen für die Gefahren im Verkehr auf den Straßen und im Betrieb zu sensibilisieren und die sichere Mobilität in der Berufsausbildung zu fördern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.

Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
Hundert Prozent: BGHW-Kampagne zweifach ausgezeichnet
Podcast: Warum DVR und BGHW mit “Komm gut an.” Millionen erreichen

Kreisrundes Logo der Kampagne "komm gut an."

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