
Warum Sonnenschutz ein Muss ist!
Vom Frühjahr bis in den Spätherbst ist UV-Schutz für Betriebe ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Erfahren Sie mehr dazu und über die Serviceangebote der BGHW!

E-Scooter gelten als praktische und flexible Lösung für kurze Wege – auch im Betrieb. Doch wie hoch ist die körperliche Belastung durch Vibrationen? Eine Messreihe der BGHW zeigt: Die Werte sind teilweise überraschend hoch und erreichen schnell gesetzliche Grenzwerte. Was das für Unternehmen bedeutet und worauf bei einem möglichen Einsatz zu achten ist, erläutert Sebastian Gedak, Referent für physikalische Einwirkungen bei der BGHW, im Interview.
Ein Unternehmen fragte Sie nach Messwerten für Vibrationsbelastungen bei E-Scootern. Diese Firma wollte E-Scooter für den Betrieb anschaffen. Wie konnten Sie helfen?
Vibrationen sind im Arbeitsschutz ein wichtiges Thema, da sie die Gesundheit langfristig beeinträchtigen können. Da es zum Zeitpunkt der Anfrage kaum belastbare Daten zu Vibrationsbelastungen bei E-Scootern gab, habe ich eine eigene Messreihe durchgeführt.
Wie sind Sie vorgegangen?
Wir haben jeweils sechs Messungen durchgeführt und dabei zwei E-Scooter-Modelle verglichen: ein ungefedertes Modell, bei dem die Dämpfung ausschließlich über die Reifen erfolgt, sowie ein Modell mit Vorder- und Hinterraddämpfung. Gemessen wurde auf zwei Teststrecken - fünf und neun Kilometer - mit unterschiedlichen Fahrbahnen. Wir hatten überwiegend ebenen Asphalt, Abschnitte mit Unebenheiten sowie eine betonierte Fahrbahn mit Dehnfugen. Letztere kommen auf Werksgelände häufig vor. Da auch die Fahrweise die Vibrationsergebnisse beeinflusst, fuhren unterschiedliche Personen. Die Ganzkörper-Vibrationen wurden über einen Sensor am Trittbrett erfasst, die Hand-Arm-Vibrationen am Lenkrad. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gibt für Hand-Arm- und Ganzkörper‑Vibrationen jeweils einen Auslöse- und einen Expositionsgrenzwert vor. Ich habe dann gemessen, nach welcher Fahrzeit diese Werte erreicht werden.
Was bedeutet es für Arbeitgeber, wenn diese Werte erreicht werden?
Das Unternehmen muss bestimmte Maßnahmen ergreifen. Ist der niedrigere Auslösewert erreicht, muss der Arbeitgeber ein Programm zur Vibrationsminderung durchführen, die Mitarbeitenden unterweisen sowie eine medizinische Vorsorge anbieten. Wenn der höhere Expositionsgrenzwert erreicht ist, sind Sofortmaßnahmen notwendig und eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist verpflichtend.
Welche Erkenntnisse haben Sie bei Ihren Messungen gewonnen?
Die Ergebnisse waren deutlich – und auch überraschend. Insgesamt sind die Vibrationsbelastungen bei E-Scootern hoch. Sie hängen stark vom Untergrund und von der technischen Ausstattung des Fahrzeugs ab. Entscheidend sind die Ganzkörper-Vibrationen. Sie sind deutlich stärker als die Hand-Arm-Vibrationen. Besonders kritisch erwies sich die Betonfahrbahn mit Dehnfugen. Beim ungefederten E-Scooter wurde der Auslösegrenzwert für die Ganzkörper-Vibrationen bereits nach elf Minuten erreicht, der Expositionsgrenzwert nach 25 Minuten. Das Modell mit Dämpfung schnitt zwar besser ab – hier wurden die Werte nach 22 beziehungsweise 52 Minuten erreicht–, doch auch diese Werte bleiben kritisch. Der Unterschied zwischen gefederten und ungefederten Modellen ist also erheblich, ändert aber nichts daran, dass die Belastung insgesamt hoch ist.
Wie wirken sich diese Vibrationen auf den Körper aus?
Ganzkörper-Vibrationen übertragen die Schwingungen direkt auf den Körper. Aus Untersuchungen zu sitzenden Tätigkeiten, etwa beim Fahren von Gabelstaplern, ist bekannt, dass solche Belastungen langfristig zu Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule führen können. Wie sich die Vibrationen beim stehenden Fahren eines E-Scooters langfristig auswirken, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Aus präventiver Sicht gilt jedoch: Werden Auslöse- oder Expositionsgrenzwerte überschritten, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden – egal, ob jemand sitzt oder steht.
Welches Fazit ziehen Sie aus Ihren Untersuchungen?
Aus Sicht des Arbeitsschutzes sind E-Scooter für den regelmäßigen innerbetrieblichen Einsatz nur eingeschränkt geeignet. Selbst Modelle mit Dämpfungssystem erreichen den höheren Expositionsgrenzwert vergleichsweise schnell. Wenn E-Scooter dennoch eingesetzt werden sollen, dann nur mit wirksamer Dämpfung, klar begrenzten Einsatzzeiten und guten Fahrbahnbedingungen. Das Unternehmen, das damals wegen der Messwerte angefragt hatte, entschied sich aufgrund der Ergebnisse übrigens komplett gegen die Anschaffung.
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle im Straßenverkehr ist seit der Einführung 2019 immer mehr gestiegen. Lässt sich das aufs Betriebsgelände übertragen?
Valide Zahlen liegen uns dazu nicht vor. Aber auch auf dem Werksgelände treffen E-Scooter auf Fußgänger und Fußgängerinnen, Flurförderzeuge und andere Fahrzeuge. Sie sind vergleichsweise schnell, erfordern eine hohe Aufmerksamkeit und bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Unabhängig von den Vibrationsbelastungen würden wir Unternehmen vor allem wegen der Verkehrssicherheit vom Einsatz der E-Scooter auf dem Betriebsgelände abraten. Fahrräder eignen sich dafür deutlich besser.
Infografik “E-Scooter - Sicher unterwegs” zum Download
Hier sind die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter zusammengefasst.
Das sind die wichtigsten Neuerungen der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) für E-Scooter in Deutschland. Sie wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen.

Vom Frühjahr bis in den Spätherbst ist UV-Schutz für Betriebe ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz. Erfahren Sie mehr dazu und über die Serviceangebote der BGHW!
Ein kurzer Blick aufs Handy, ein bisschen zu schnell fahren. Halb so wild? Fehlverhalten im Straßenverkehr wird oft verharmlost und kann im schlimmsten Fall Leben kosten.
Der Arbeitsalltag am Monitor, Scanner oder Tablet ist anstrengend. Was kann man tun, damit sich brennende, trockene oder müde Augen entspannen und erholen?
Schutz im Ohr, Funk im Griff: BLG Logistics setzt auf Otoplastiken mit Bluetooth – für weniger Risiko durch Lärm und mehr Sicherheit bei der Arbeit an Deck.
Der Konsum von Suchtmitteln in der Arbeitswelt bleibt ein Sicherheitsrisiko: Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Am letzten Wochenende im März wird uns nachts eine Stunde geklaut. Denn in der Nacht auf Sonntag werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Sommerzeit!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de