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Lastenräder im Trend: Was Unternehmen beachten sollten

Nicht nur privat, auch im gewerblichen Einsatz sind Lastenräder beliebt. Doch mit der steigenden Nutzung nehmen die Unfälle zu. Eine BGHW-Analyse zeigt: Häufig fehlt Erfahrung im Umgang mit den schwereren Rädern. Die neue EU-Norm EN 17860 schafft Sicherheit durch klare Standards und Regeln.

Das Wichtigste im Überblick

  • Lastenräder gewinnen im privaten und gewerblichen Verkehr an Bedeutung.
  • Unfälle mit Lastenrädern haben zwischen 2019 und 2023 zugenommen.
  • Hauptursachen sind mangelnde Erfahrung, Witterungseinflüsse und technische Defekte.
  • Die neue EU-Norm EN 17860 definiert klare Sicherheitsanforderungen für alle Lastenradtypen.
  • Unternehmen müssen Gefährdungen beurteilen und Schutzmaßnahmen umsetzen.
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Unfallanalyse und Praxistipps für den sicheren Einsatz im Betrieb

Lastenräder oder Cargobikes sind längst mehr als nur ein urbaner Trend. Ob für Postzustellungen, Lebensmitteltransporte oder innerbetriebliche Wege – immer mehr Betriebe entdecken die praktischen Zweiräder als klimafreundliche Alternative. Die Verkaufszahlen steigen rasant: 2018 wurden nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandrund 60.000 Lastenräder verkauft, 2023 bereits 235.000. Doch mit der wachsenden Beliebtheit gehen auch neue Herausforderungen einher. Ihre größeren Abmessungen bei der Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur wurden bisher wenig berücksichtigt. So stoßen Lastenradfahrende auf viele Hindernisse wie schmale Radwege, enge Kurven, Hindernisse wie Poller, Umlaufsperren oder hohe Bordsteine.

Unterschiedliche Lastenradmodelle

Je nach Einsatzgebiet sind die Anforderungen an die Cargobikes sehr unterschiedlich. Das betrifft die Abmessungen und Aufbauten, den Antrieb oder die Nutzlast. So gibt es inzwischen eine Vielzahl von unterschiedlichen Modellen: ein- und mehrspurige Lastenräder, mit oder ohne elektrische Unterstützung sowie Nutzlasten bis zu 500 Kilogramm. Dieser Vielfalt wird die neue europäische Normenreihe EN 17860 gerecht (Lesen Sie dazu auch das Interview mit Ernst Brust von Velotech.de). 

Entsprechend der EN 17860 lassen sich Lastenfahrräder unterteilen in: 

  • leichte, einspurige Lastenfahrräder (zweirädrig), zum Beispiel Long John oder Longtail genannt, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 250 Kilogramm
  • leichte, mehrspurige Lastenfahrräder (drei- oder vierrädrig) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 300 Kilogramm
  • schwere, mehrspurige Lastenfahrräder (Heavy Duty Cargobikes) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 600 Kilogramm

Analyse ergab Unterschiede zu Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern

„Im Vergleich zu gängigen Fahrrädern ergeben sich neue Gefährdungen, insbesondere hinsichtlich des Fahrverhaltens und der Kippgefahr“, sagt Ina Papen von der BGHW. Die Referentin für Verkehrssicherheit analysierte die Arbeits- und Dienstwegeunfälle im Straßenverkehr mit Lastenrädern in der BGHW-Unfallstatistik von 2019 bis 2023. Ihre Untersuchung ergab, dass die Unfälle mit gewerblich genutzten Lastenrädern in diesem Zeitraum kontinuierlich zugenommen haben. Ursache ist vermutlich die stärkere Verbreitung des Lastenrads im gewerblichen und privaten Einsatz.

Besonders auffällig: 

  • 84 Prozent der Lastenradunfälle sind Alleinunfälle, bei denen keine weiteren Verkehrsteilnehmenden beteiligt waren.
  • Mit 66,7 Prozent verunglücken insbesondere männliche Versicherte mit Lastenrädern.
  • Der Anteil der weiblichen Verunglückten liegt höher als bei Unfällen mit herkömmlichen Fahrrädern (33,3 Prozent statt 19,9 Prozent).
  • Höheres Durchschnittsalter bei Verunglückten mit Lastenrädern als mit herkömmlichen Fahrrädern.
  • Lastenradfahrende verletzten sich tendenziell öfter an den unteren Extremitäten, insbesondere den Kniegelenken (29,7 %) und den Knöcheln/Füßen (15,1 %), und weniger an den oberen Extremitäten.

Lastenräder vergleichsweise sicher bei geübtem Umgang

„Ursächlich für den hohen Anteil an Alleinunfällen ist möglicherweise, dass viele mit dem für Lastenräder typischen Fahr- und Kippverhalten nicht vertraut waren. Hinzu kommen Einflüsse der Witterung, Hindernisse im Straßenraum, falsche Beladung und technische Defekte“, erklärt Ina Papen. Ihr Fazit: „Wenn Fahrende im Umgang mit Lastenrädern geübt sind oder ein Training absolviert haben, sind Lastenräder im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern relativ sicher.“

Für Unternehmen, die Lastenräder im Betrieb einsetzen wollen, gilt, dass sie bereits vorher die damit einhergehenden Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.

Tipps für den Einsatz von Lastenrädern im Betrieb
 

Auswahl sicherer Lastenradmodelle (z. B. zweispurige Modelle mit Neigetechnik zur Kippsicherheit).

Testfahrten mit verschiedenen Modellen vor dem Kauf. Die Lastenräder sollten sich für die jeweilige Aufgabe und Fahrenden eignen.

Lastenräder für gewerblichen Gebrauch sollten den Ansprüchen der Norm EN 17860 genügen.

Die Benutzung getunter E-Lastenrädern ist verboten: Unternehmen sollten ein klares Tuning-Verbot in Betriebsanweisungen festlegen.

Gründliche Einarbeitung neuer Fahrer (Fahrverhalten, Ladungssicherung, Routen).

Durch Routenplanung Hindernissen wie Drängelgitter oder Treppen vermeiden.

Beladung: zulässiges Gesamtgewicht einhalten, Last richtig verteilen und sichern (Netze, Gurte, Antirutschmatten).

Fahrende sollten immer einen Helm tragen, Schuhe mit Grip und Knöchelschutz und fluoreszierende/retroreflektierende Kleidung sowie Einsatzmöglichkeiten von Protektoren prüfen.

Regelmäßige technische Kontrollen, abhängig von Nutzungshäufigkeit und nach Unfällen oder Defekten.

Regelmäßige Unterweisungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Praktische Trainings oder Fahrsicherheitstrainings durchführen.

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