
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion „sicher.mobil.leben“ wurde 2024 von der Polizei Brandenburg geplant und unter dem Motto „Güterverkehr im Blick“ am 17. April durchgeführt. Beteiligt waren mehr als 4.000 Polizistinnen und Polizisten sowie verschiedene Aktionspartner.
Zur Hauptveranstaltung an der brandenburgischen BAB A24, auf der Rast- und Tankanlage Linumer Bruch-Nord, lud das zuständige Innenministerium auch die Unfallpräventionsinitiative „Hellwach mit 80 km/h“ ein. Der Verein ist ständiger Kooperationspartner der BGHW und macht sich für die Prävention von LKW-Auffahrunfällen am Stauende stark. Als Exponat für die Aktion steuerte die BGHW die zerstörte Fahrerkabine eines Unfall-Lkw bei – ein eindrucksvolles Motiv insbesondere für die anwesenden Medienvertreter.
„Mit unserem Auftritt haben wir ein Zeichen für mehr Aufmerksamkeit am Lkw-Steuer gesetzt“, berichtet BGHW-Mitarbeiterin Svetlana Weber. „Und wir konnten weitere Unterstützer für die Präventionsinitiative von, Hellwach mit 80 km/h‘ gewinnen.“ Vor Ort mit dabei waren von der BGHW außerdem der stellvertretende Präventionsleiter Dr. Wolfgang Uslar sowie Präventionsmitarbeiter Michael Pfrang. Die Initiative „Hellwach mit 80 km/h“ war durch ihren Gründer Dieter Schäfer vertreten.
Der Innenminister Brandenburgs, Michael Stübgen, derzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz, versprach in einem persönlichen Gespräch, das Thema der Auffahrunfälle seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern näher zu bringen. Frank Storch, Leiter der Polizeidirektion Brandenburg Nord, lobte, dass die Initiative zusammen mit der BGHW ein „sehr guter Ideengeber“ sei.
Das brandenburgische Innenministerium zeigte sich zufrieden mit dem Aktionstag: Die Verkehrsaktion sei „richtig und wichtig“ gewesen, „um auf die Herausforderungen und Gefahren rund um den Güterverkehr hinzuweisen.“
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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