Illustration mit Frau, die ein Headset trägt und ein QR-Code
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 1 Minute

Headsets im Handel: Mitmachen bei BGHW-Umfrage!

Arbeiten Sie im Handel und nutzen Sie bei der Arbeit ein Headset? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und nehmen Sie an der BGHW-Umfrage  zum Einsatz von Headsets im Handel teil. Einfach QR-Code in unserer Illustration scannen und loslegen. Außerdem sucht die BGHW Handelsunternehmen aus dem Raum NRW zur Teilnahme an dem neuen Forschungsprojekt „Headsets im Handel“. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Die BGHW untersucht in einem aktuellen Projekt die Auswirkungen der Nutzung von Headsets auf die Beschäftigten im Handel. Dazu sucht sie Unternehmen und Beschäftigte, die Erfahrungen mit Headsets am Arbeitsplatz haben.
  • Für Beschäftigte im Handel: Wenn Sie Erfahrungen mit Headsets bei der Arbeit haben, können Sie anonymisiert an einer Online-Umfrage der BGHW teilnehmen.
  • Für Unternehmen: Handelsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen können sich melden, wenn sie sich unter anderem an Schallpegelmessungen beteiligen möchten.
  • Ziel des Projektes: Lärmbelastung auf verschiedenen Wegen zu ermitteln und praktische Handlungshilfen für einen belastungsarmen Einsatz von Headsets im Handel bereitzustellen.

„Frau Schneider, bitte zu Kasse drei“, „Ist der blaue Pullover noch auf Lager?“, „Herr Meier, Sie können jetzt in die Pause gehen“ – solche Informationen erhält Personal im Handel heute oft über Funk-Headsets direkt ins Ohr. Die Besonderheit: Meist sind die Beschäftigten einer Filiale über ein- und denselben Kanal miteinander verbunden, sodass jede Sprachmeldung ungefiltert an alle geht. Neben Vorteilen dieser Technik für die Arbeitsorganisation, kann die permanente direkte Geräuscheinwirkung auch eine psychische Gefährdung darstellen. 

Headsets im Handel sind weit verbreitet und damit ein wichtiges Thema für den Arbeitsschutz: Welche positiven und negativen Auswirkungen hat ihre Nutzung für die Mitarbeitenden? Und welche Handlungsempfehlungen lassen sich daraus ableiten? Das Studienprojekt „Headsets im Handel“ widmet sich diesen praktischen Fragestellungen. Grundlage für die Auswertung sind Schallpegelmessungen im Arbeitsalltag bei Mitgliedsunternehmen aus dem Handel. Außerdem führt die BGHW eine anonymisierte Online-Umfrage durch. Sie richtet sich an alle Beschäftigten im Handel, die Erfahrungen mit Headsets am Arbeitsplatz haben. 

„Vincent“ ist dabei – Wie viel Lärmbelastung darf‘s denn sein?

Die Lärmmessungen werden vom messtechnischen Dienst der BGHW durchführt. Dabei kommt eine eigens vom IFA entwickelte Messvorrichtung zum Einsatz. Hierfür wurde ein Mess-Ohr – ein spezielles Mikrofon, das einem menschlichen Ohr nachempfunden ist – in eine schallisolierte Kiste eingebaut. Dieses „Spezialohr“, liebevoll „Vincent“ genannt, ermöglicht Schallpegelmessungen mit den unternehmenseigenen Headsets vor Ort im laufenden Betrieb. „So erhalten wir einen Pegelmitschnitt vom Filialfunk der Belegschaft“, erklärt Bernhard Meyering vom messtechnischen Dienst der BGHW. Er besucht zusammen mit einem kleinen Team Mitgliedsunternehmen der BGHW, die bei dem Projekt mitmachen. 

Neben der „Vincent-Kiste“ sind weitere Messungen vorgesehen, um ein Gesamtbild der Lärmeinwirkung zu erhalten. „Dazu benötigen wir eine freiwillige Person, die während ihrer Schicht ein kleines Mikrophon am Körper trägt, das den Umgebungslärm einfängt, zum Beispiel an der Kasse“, ergänzt Meyering. Auch der Geräuschpegel bei verschiedenen Tätigkeiten im Lager, auf der Verkaufsfläche und im Büro wird so erhoben. Die BGHW-Teams führen zusätzlich einige kurze stationäre Messungen von wenigen Minuten im Raum durch.

Online-Befragung und Auswertung

Die Lärm-Fachleute übernehmen anschließend die Auswertung: Ist die Pegelhöhe unter dem Headset gehörgefährdend? Wie viel und wie lange wird kommuniziert? Neben der Lärmmessung wird eine kurze Online-Befragung durchgeführt. Diese enthält vor allem Fragen zur Nutzung des Headsets ebenso wie zur individuellen Belastung und Beanspruchung. Die Ergebnisse wertet das IAG aus. Liegen die Auswertungen der physikalischen und psychischen Belastungsfaktoren vor, wird nach möglichen Zusammenhängen zwischen den Ergebnissen gesucht. Auch wichtig und interessant zu wissen: Welche positiven Aspekte kann es bei der Nutzung von Headsets im Handel geben? All das will das Projektteam herausfinden mit dem Ziel, den Unternehmen praktische Handlungshilfen für einen belastungsarmen Einsatz von Headsets bereitzustellen.

 

Unternehmen und Beschäftigte gesucht – machen Sie mit!

Sie arbeiten im Handel und nutzen am Arbeitsplatz Headsets? 

Dann nehmen Sie online an unserer BGHW-Umfrage teil. Ihre Angaben werden anonymisiert und streng vertraulich behandelt. 

Sie leiten ein Handelsunternehmen in NRW?

Dann machen Sie und Ihre Beschäftigten mit bei unserem Forschungsprojekt „Headsets im Handel“!

⇒ Schreiben Sie eine kurze Email an praevention-essen(at)bghw.de und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

Auf einen Blick – das erwartet Sie beim Vor-Ort-Termin:

  • Messung der Lärmbelastung beim Tragen des Headsets mit spezieller Messvorrichtung für eine Schicht. Dafür wird ein Headset inkl. des Funkgeräts vom Betrieb benötigt.
  • Messung der Lärmbelastung bei verschiedenen Tätigkeiten mit Dosimetern. Dafür wird eine freiwillige Person während der Arbeit mit einem Dosimeter ausgestattet und die aktuelle Tätigkeit erfasst.
  • Kurzzeitige Raumpegelmessungen an mehreren Stellen im Betrieb
  • Anonymisierte Online-Befragung mit dafür entwickeltem Fragebogen mittels eigener Endgeräte (QR-Code/Link wird auf Flyer mitgebracht und ausgehängt)
  • Befragung von Filialleitung oder weiterer Personen zur Headsetnutzung
  • Ein kleines Überraschungspräsent für jeden Teilnehmer/jeder Teilnehmerin als „Dankeschön“ fürs Mitmachen bei den Messungen 

Vom Betrieb benötigte Unterlagen (falls vorhanden):

  • Raumplan mit Maßen
  • Headset/Funkgerät: Datenblatt oder Typen-Bezeichnung

Wichtig zu wissen: Alle Angaben sind freiwillig und werden streng vertraulich behandelt. Alle Daten werden nur in anonymisierter Form und nur zusammengefasst ausgewertet. Ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Unternehmen ist weder möglich noch gewünscht.

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