
Lernen für mehr Sicherheit
Im Grundlagenseminar der BGHW erfahren Tessa Erzgräber und Michael Schneider von der Zufall Logistics Group, worauf es als Sicherheitsbeauftragte ankommt.
Am letzten Wochenende im Oktober dürfen wir eine Stunde länger schlafen. Denn dann werden die Uhren in der Nacht auf Sonntag um eine Stunde zurückgestellt. Viele Menschen verspüren danach Symptome wie bei einem Mini-Jetlag. Beschäftigte, die Schichtarbeit leisten, kennen das Problem.
Wenn die warme Jahreszeit zu Ende geht, ist das für viele Menschen kein Grund zur Freude. Und wenn dann am letzten Sonntag im Oktober auch noch die Umstellung auf die Winterzeit erfolgt, leiden manche sehr darunter. Die Uhrzeit wird in der Nacht auf den 26. Oktober von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt. Wir können also eine Stunde länger schlafen. Das ist gar nicht schlecht, oder? „Bei vielen Menschen ist die Zeitumstellung so unbeliebt, weil sie gesundheitliche Probleme verspüren. Sie fühlen sich müde, schlafen schlecht oder können sich nicht konzentrieren – Symptome wie beim Mini-Jetlag“, erklärt Dr. Peter Schiefen, Arbeitsmediziner bei der BGHW.
Die Winterzeit ist die Normalzeit. Die Sommerzeit wurde erst 1980 als Reaktion auf die Ölkrise in den 1970er-Jahren gesetzlich eingeführt. Sie sollte auch ein einheitlicher Standard in der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sein. Seitdem stellen wir in Deutschland alle sechs Monate die Uhr um.
Durch die künstliche Zeitverschiebung gerät unsere innere Uhr durcheinander. Sie koordiniert die Vorgänge im Körper mit dem Wechsel von Tag und Nacht. Dafür sorgen äußere Faktoren wie das Tageslicht. Wo die innere Uhr verortet ist, haben Forschende herausgefunden. Sie haben im Gehirn eine Zellengruppe entdeckt, die uns wie ein Uhrwerk steuert: den Suprachiasmatischen Nucleus. Seine Zellen enthalten Gene, die unseren täglichen Rhythmus steuern. Zum Beispiel wann wir schlafen oder wie sich Körpertemperatur, Blutdruck oder Hormone innerhalb von 24 Stunden verändern. So sorgt abends das Schlafhormon Melatonin dafür, dass wir müde werden. Morgens geht der Melatonin-Spiegel zurück, und wir werden wach. Die innere Uhr bestimmt auch, wann wir am aktivsten sind. Und das wirkt sich ebenfalls auf das Hungergefühl und die Verdauung aus. „Wenn zweimal im Jahr die Zeit um eine Stunde vor- oder zurückgestellt wird, kann das unseren natürlichen Rhythmus ganz schön durcheinanderbringen, und der Körper braucht bis zu ein paar Tage, bis er sich wieder angepasst hat“, erklärt der Arbeitsmediziner. Die innere Uhr lässt sich eben nicht so einfach umstellen.
Diese Eselsbrücken helfen:
Eine repräsentative Forsa-Umfrage der Krankenkasse DAK von 2023 ergab, dass 25 Prozent der Befragten in der Vergangenheit bereits gesundheitliche Probleme mit der Zeitumstellung hatten. Bei 49 Prozent dauerten die Probleme bis zu einer Woche an, bei jedem Vierten bis zu einem Monat. Als häufigste Beschwerden in diesem Zusammenhang nannten die Teilnehmenden Müdigkeit und Abgeschlagenheit (85 Prozent), gefolgt von Schlafstörungen (63 Prozent), Konzentrationsschwierigkeiten (36 Prozent) und Gereiztheit (32 Prozent).
Menschen, die Schicht- und Nachtarbeit leisten, wissen, worum es geht. In Deutschland sind das 14,7 Prozent der Erwerbstätigen. Sie erleben diesen „Mini-Jetlag“ permanent, weil Schichtarbeit die innere Uhr beeinflusst und damit die Gesundheit. Arbeiten wir dauerhaft gegen unsere innere Uhr, ist der Körper einer kontinuierlichen Belastung ausgesetzt. Störungen des Bio- und Schlafrhythmus sind die Folge, die körperliche und psychische Konsequenzen mit sich bringen. Auch hier gehören Schlafstörungen, Müdigkeit und Abgeschlagenheit zu den typischen Symptomen.
Um auf die Zeitumstellung zurückzukommen: Unternehmen müssen sie bei der Schichtplanung ebenfalls berücksichtigen. Während alle Menschen wegen der Umstellung auf die Winterzeit eine Stunde länger schlafen dürfen, müssen jene, die in der Nacht vom 25. auf den 26. Oktober arbeiten, sogar eine Stunde mehr leisten. Grundsätzlich gilt, was hierzu im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist. Fehlt eine Regelung, erfolgt eine Interessenabwägung. Laut Bundesarbeitsgericht hat der Arbeitgeber bei kontinuierlichen Schichtsystemen ein berechtigtes Interesse, Lücken oder Überschneidungen zwischen den Schichten zu vermeiden (BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 276/83).
Bereits 2018 legte die EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Zeitumstellung vor. Grundlage dafür war eine Umfrage unter EU-Bürgern- und Bürgerinnen, in der sich eine Mehrheit gegen die Zeitumstellung aussprach. Auch das Europäische Parlament stimmte zu und verschob das Ende der Zeitumstellung von 2019 auf 2021. Doch die Mitgliedsstaaten konnten sich nicht einigen, welche Zeit abgeschafft werden sollte. Die Pläne liegen aktuell bis mindestens Ende 2026 auf Eis. Bis dahin werden wir alle sechs Monate weiter an der Uhr drehen.
Anpassung der Schlafenszeit bereits vor der Zeitumstellung.
Tagsüber viel Licht tanken für mehr Energie.
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