
Schutzengel gegen Absturz – kostenlose BGHW-Services
Die BGHW unterstützt Sie mit praxisnahen, kostenlosen Tools und Angeboten rund um das Arbeiten in der Höhe, zum Beispiel für Unterweisungen oder Ihre Weiterbildung.

Ein kleiner Kasten, oft im Kofferraum verstaut, selten beachtet – und im Ernstfall entscheidend. Der Verbandkasten gehört zur Pflichtausstattung in jedem Auto. Doch viele wissen nicht, was genau hineingehört, wie die einzelnen Materialien eingesetzt werden – oder ob der eigene Kasten überhaupt noch vollständig und einsatzbereit ist. Dabei zählen im Notfall jede Minute und jeder Handgriff.
Als Autofahrender hofft man, ihn nie benutzen zu müssen. Doch wenn es kracht, wird der Verbandkasten plötzlich zum wichtigsten Utensil im Fahrzeug. Denn nach einem Verkehrsunfall mit Verletzten sind zunächst Ersthelferinnen und Ersthelfer gefragt, bevor die Rettungskräfte eintreffen. Die nötige Grundausstattung für schnelle Maßnahmen am Unfallort liefert der Verbandkasten – von der Wundversorgung bis zum Schutz vor Unterkühlung. Die gesetzliche Grundlage ist klar: Jeder Fahrzeugfahrende muss geeignetes Verbandmaterial parat haben. Was „geeignet“ ist, steht in der DIN-Norm 13164. Sie regelt genau den Inhalt. Doch ein vollständiger Kasten allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass die Materialien einwandfrei und im Ernstfall schnell griffbereit sind.
Der Inhalt eines Kfz-Verbandkastens orientiert sich an typischen Unfallverletzungen. Die wichtigsten Bestandteile im Überblick und wie sie zum Einsatz kommen:
Viele dieser Materialien wirken unscheinbar – erfüllen aber im Ernstfall eine klare Funktion. Ohne sterile Kompressen steigt das Infektionsrisiko, ohne Rettungsdecke droht Unterkühlung. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass der Verbandkasten seinen Zweck gar nicht erfüllt. Woran liegt das?
Die Folge: Im entscheidenden Moment fehlt genau das Material, das gebraucht wird. Der Verbandkasten sollte deshalb mindestens einmal im Jahr geprüft werden, um abgelaufene Teile auszutauschen. Im Notfall muss der Verbandkasten mit einem Handgriff erreichbar sein und daher so gelagert werden, dass er schnell zugänglich ist.
Wer hilft eigentlich? Die Antwort ist ebenso einfach wie unbequem: Alle sind verpflichtet, bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten – soweit es zumutbar ist, so das Strafgesetzbuch (§ 323c). Erste Hilfe ist also nicht freiwillig. Wer bei einem Unfall nicht hilft, macht sich strafbar. Und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gerade deshalb ist es sinnvoll, dass Betriebe ihre Auszubildenden für das Thema Verbandkasten und Erste Hilfe im Straßenverkehr sensibilisieren. Ein kurzer Hinweis im Teammeeting, ein Aushang, ein Erste-Hilfe-Kurs – oft sind es kleine Impulse, die wirken. Denn der Verbandkasten ist kein nutzloser Gegenstand, der einfach so im Auto herumliegt, sondern er bietet im entscheidenden Moment die Chance, Menschen zu helfen und Leben zu retten.
Die BGHW übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelferinnen und Ersthelfer. Hier erfahren Sie mehr.
1 Heftpflaster, 5 m x 2,5 cm
4 Wundschnellverbände, 10 cm x 6 cm
2 Verbandpäckchen
1 Verbandpäckchen
2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1
1 Verbandstuch, 60 cm x 80 cm
6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden
3 Fixierbinden
1 Dreiecktuch
1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
1 Erste-Hilfe-Schere
4 Einmalhandschuhe
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K
DVR und BGHW haben verschiedene Sicherheitstrainings für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen entwickelt, darunter auch für Motorräder. Diese Training können für Auszubildende mit bis zu 120 Euro bezuschusst werden. Weitere Infos dazu lesen Sie hier.
Jetzt im Frühjahr startet auch die Fahrradsaison und viele Beschäftigten kommen regelmäßig mit dem Pedelec zu Arbeit. Sie als Unternehmer wollen, dass Ihre Mitarbeitenden damit sicher unterwegs sind? Wir unterstützen Sie dabei – mit unserem Pedelec-Fahrsicherheitstraining.
Das Seminarprogramm “Sicher in meiner Region – Regio Protect UVT” besteht aus zwei Präsenzmodulen und einem flexiblen Onlinemodul. Ziel der Maßnahme ist, das besonders hohe Unfallrisiko junger Beschäftigter im Alter von 16 bis 29 Jahre abzusenken. Junge Menschen sollen ihre Kompetenzen in der Blickführung und entsprechende Beobachtungsstrategien ausbauen.
Alle Angebote der BGHW zur Verkehrssicherheit finden Sie hier.
Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative der BGHW und des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, junge Menschen für die Gefahren im Verkehr auf den Straßen und im Betrieb zu sensibilisieren und die sichere Mobilität in der Berufsausbildung zu fördern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus den BGHW-Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.
Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „Komm gut an.“
Hundert Prozent: BGHW-Kampagne zweifach ausgezeichnet
Postcast: Warum DVR und BGHW mit “Komm gut an.” Millionen erreichen


Die BGHW unterstützt Sie mit praxisnahen, kostenlosen Tools und Angeboten rund um das Arbeiten in der Höhe, zum Beispiel für Unterweisungen oder Ihre Weiterbildung.
Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad – für den Weg zur Arbeit oder in
Das BGHW mobil bringt Fußgänger- und Fahrradsicherheit direkt in den
Der Einstieg ins Berufsleben ist verbunden mit neuen Chancen, aber auch mit
Leitern und Tritte gibt es in jedem Unternehmen. Aber weil sie ein so

Die bewährte Checkliste der DGUV zur orientierenden Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Belastungen gibt es jetzt auch als praktische Web-Anwendung. Erfahren Sie mehr!
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