Viele dieser Materialien wirken unscheinbar – erfüllen aber im Ernstfall eine klare Funktion. Ohne sterile Kompressen steigt das Infektionsrisiko, ohne Rettungsdecke droht Unterkühlung. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass der Verbandkasten seinen Zweck gar nicht erfüllt. Woran liegt das?
- Die Materialien sind abgelaufen: Sterilität und Klebekraft lassen nach.
- Es fehlen Teile: Bereits benutzte Materialien werden nicht ersetzt.
- Der Verbandkasten ist schlecht gelagert: Hitze, Kälte und Feuchtigkeit beeinträchtigen die Qualität der Verbandsstoffe.
- Der Verbandkasten wird unzugänglich aufbewahrt: Dadurch geht im Notfall wertvolle Zeit verloren.
Die Folge: Im entscheidenden Moment fehlt genau das Material, das gebraucht wird. Der Verbandkasten sollte deshalb mindestens einmal im Jahr geprüft werden, um abgelaufene Teile auszutauschen. Im Notfall muss der Verbandkasten mit einem Handgriff erreichbar sein und daher so gelagert werden, dass er schnell zugänglich ist.
Kein Kavaliersdelikt – die Pflicht zur Hilfe
Wer hilft eigentlich? Die Antwort ist ebenso einfach wie unbequem: Alle sind verpflichtet, bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten – soweit es zumutbar ist, so das Strafgesetzbuch (§ 323c). Erste Hilfe ist also nicht freiwillig. Wer bei einem Unfall nicht hilft, macht sich strafbar. Und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gerade deshalb ist es sinnvoll, dass Betriebe ihre Auszubildenden für das Thema Verbandkasten und Erste Hilfe im Straßenverkehr sensibilisieren. Ein kurzer Hinweis im Teammeeting, ein Aushang, ein Erste-Hilfe-Kurs – oft sind es kleine Impulse, die wirken. Denn der Verbandkasten ist kein nutzloser Gegenstand, der einfach so im Auto herumliegt, sondern er bietet im entscheidenden Moment die Chance, Menschen zu helfen und Leben zu retten.