Verantwortung in der Transportkette…
Um Arbeitsunfälle zu verhindern, müssen alle Beteiligten in der Transportkette für die Sicherheit beim Umgang mit kippgefährdeten Ladegütern sorgen. „Die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten reicht dabei vom Hersteller über den Händler bis hin zum Betreiber“, erklärt Manuel Weis, Referent im Fachbereich Handel und Logistik der BGHW. „Maßnahmen am Beginn der Transportkette haben grundsätzlich die größte Reichweite.“
… und mögliche Schutzmaßnahmen
So hat der Hersteller der Ware die Möglichkeit, von vornherein ausreichend dimensionierte Paletten zu verwenden, um die Standsicherheit der Ladeeinheiten zu erhöhen. In vielen Fällen sind Standard-Europaletten mit den Maßen 1200 mm x 800 mm ausreichend. Daraus kann resultieren, dass die Abmessungen der Palette wesentlich größer als die Abmessungen der Ware sind. „Die Verwendung einer größeren Palette konkurriert häufig mit wirtschaftlichen Interessen, da der Laderaum im LKW bestmöglich ausgenutzt werden soll“, so Weis. „Außerdem gestaltet sich die Ladungssicherung etwas aufwändiger. Freiräume müssen mit zusätzlichem Füllmaterial ausgefüllt werden.“
Befindet sich kippgefährdete Ware auf einer zu schmalen Palette bereits beim Händler oder beim Betreiber, müssen dort entsprechende Maßnahmen greifen. Grundlage für sämtliche Schutzmaßnahmen ist immer die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. „Die Ware sollte dann sofort auf eine größere Palette, zum Beispiel auf eine Standard-Europalette, umgesetzt werden“, empfiehlt Weis. Außerdem sollte die Ladeeinheit am Flurförderzeug für den Transport gesichert werden, beispielsweise durch Spanngurte. Eine andere sichere Lösung, um Kippunfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von speziellen Transportwagen oder Transportgestellen oder auch der Einsatz von Gabelstaplern mit Anbaugeräten in Form von Klammern.
Nicht zuletzt müssen die Bedienpersonen von Flurförderzeugen und die Beschäftigten, die beim Beladen und Entladen helfen, die Anweisungen zur sicheren Handhabung von Ladeeinheiten befolgen. Sie dürfen sich selbst und andere niemals in Gefahr bringen. Das setzt voraus, dass sie gut unterwiesen sind und die entsprechenden Betriebsanweisungen kennen. Auch Beinahe-Unfälle sollten im Betrieb thematisiert und auf allen Hierarchieebenen besprochen werden.