
Selbstverwaltung: Neu im Ehrenamt
Neu im Ehrenamt der BGHW-Selbstverwaltung? Sahi Onay (Arbeitgeberseite) und Peter Kroes (Arbeitnehmer) sind seit gut einem Jahr in diesem Ehrenamt aktiv und erzählen von ihren ersten Eindrücken.
Am Donnerstag, 14. September, ist die neue Vertreterversammlung der BGHW zum ersten Mal zusammengetreten. Bei der konstituierenden Sitzung, die in Heidelberg stattfand, wählte das höchste Gremium der Berufsgenossenschaft die Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die Mitglieder des Vorstands. Auch die Mitglieder der Ausschüsse wurden berufen.
Die neue Vertreterversammlung der BGHW trifft sich zur ersten konstituierenden Sitzung in Heidelberg.
Insgesamt umfasst die neue Vertreterversammlung 40 Personen - paritätisch besetzt mit jeweils 20 Vertretern und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Versichertenseite. Hinzu kommen 24 Stellvertreter und Stellvertreterinnen für die Arbeitgeber- und 21 für die Versichertenseite.
Zu ihren Vorsitzenden wählte das Gremium erneut Hans-Peter Flinks (Arbeitgeberseite) und Silke Mayer-Seidler (Versichertenseite).
Der neugewählte Vorstand der BGHW besteht aus zwölf Personen. An der Spitze des Vorstands bleiben Manfred Wirsch (Versichertenseite) und Roland Kraemer (Arbeitgeberseite).
Im Vorstand nicht mehr dabei ist Dr. Rainhardt von Leoprechting, der nicht mehr zur Wahl antrat. Von Leoprechting war über 15 Jahre Vorsitzender des Vorstandes und hatte das Amt 2021 an Roland Kraemer abgegeben. Von Leoprechting wird aber weiterhin unter anderem im Rentenausschuss für die BGHW aktiv bleiben.
Auch Stefanie Nutzenberger, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand, beendet nach sieben Jahren ihr Engagement für die BGHW. Nutzenberger war zuletzt Stellvertreterin des BGHW-Vorstandes.
In den konstituierenden Sitzungen von Vorstand und Vertreterversammlung wurden in Heidelberg auch die Mitglieder der Ausschüsse berufen. Das sind unter anderem der Rentenausschuss im Vorstand und der Widerspruchsausschuss in der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung ist bei den Berufsgenossenschaften das höchste Gremium. Sie wird alle sechs Jahre bei der Sozialwahl von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Versicherten bei den Sozialwahlen gewählt. Die konstituierende Sitzung ist wichtig, weil dort die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung und die Mitglieder des Vorstandes gewählt werden. Weitere Aufgaben der Vertreterversammlung:
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