Herr Radtke, mit welcher Erwartung kommen die Teilnehmenden in das Seminar „Lärm am Arbeitsplatz“?
Die wenigsten kommen, weil sie im Betrieb ein offensichtliches Lärmproblem haben. Anlass ist häufig die Anschaffung eines Schallpegelmessgeräts. Sie wollen den Umgang damit üben. Oder der Betrieb bekommt eine neue Maschine und sie sollen demnächst den Schallpegel messen.
Wer besucht das Seminar?
Meistens Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sowohl interne als auch externe. Sie müssen sich zum Thema Lärm weiterbilden und nachweisen, dass sie für eine Lärmmessung fachgerecht ausgebildet sind. Das Seminar trägt dazu bei, diese die Voraussetzungen zu erfüllen. Aber auch Sicherheitsbeauftragte gehören zu den Teilnehmenden. Vertreten ist die komplette Bandbreite der bei uns versicherten Betriebe: vom Stahl- und Schrotthandel über den Lebensmitteleinzelhandel bis zur Logistik oder Verwaltung.
Warum ist Lärm schädlich?
Weil einmal entstandene Schäden irreversibel sind, das ist vielen gar nicht bewusst. Daher besprechen wir im Seminar unter anderem die Schädigungsmechanismen des Gehörs. Bei zu viel UV-Strahlung bekomme ich ohne Schutz einen Sonnenbrand, ich spüre den Schmerz und sehe die verletzte Haut. Setze ich mein Ohr ungeschützt zu viel Lärm aus, merke ich lange Zeit nichts. Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich schleichend, das ist das tückische.
Welche Pflichten gibt es beim Lärmschutz?
Wenn wir über die Rechtsgrundlagen sprechen, sind die Teilnehmenden oft erstaunt, was ein Betrieb rund um den Lärmschutz machen muss. Unsere wichtigen Botschaften sind: Du musst als Beschäftigter dein Gehör schützen und Gehörschutz tragen, wenn es der Arbeitsplatz vorsieht. Aber auch: Du musst den Lärm nicht akzeptieren. Muss der Lärm überhaupt sein? Wie kann man ihn dämpfen? Der Unternehmer oder die Unternehmerin ist verpflichtet, den Schalldruckpegel so niedrig wie möglich zu halten. Dafür müssen die Verantwortlichen den Stand der Technik im Blick behalten und wissen, welche technischen Präventionsmaßnahmen möglich sind.