Ein Mann im weißen Hemd ist mit dem Rücken zur Kamera positioniert. Vor ihm steht eine Frau im roten Hemd mit verschränkten Armen. Der Mann deutet mit zwei Fingern auf seine Augen und gibt ihr zu verstehen: Ich habe dich im Blick
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Verhalten im Mobbingfall

Wird auf der Arbeit gemobbt, beginnt für das Opfer häufig eine Abwärtsspirale. Die mentale und körperliche Verfassung leidet, die Arbeitsleistung sinkt. Was Sie im Akutfall tun können.

 

Das Wichtigste im Überblick
 

  • Kriterien für Mobbing: Jemand wird systematisch und über einen längeren Zeitraum von circa 6 Monaten schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt.
  • Mögliche Ansprechpartner im Akutfall: Führungskraft, Personalvertretung, Gleichstellung, Betriebsarzt, Vertrauensperson im Unternehmen, externe Beratungsstellen.
  • Mobbing-Tagebuch schreiben: Konkrete Ereignisse mit Datum, Ort und Ablauf festhalten. Falls vorhanden: Belastendes Material archivieren, beispielsweise E-Mails
  • Als Zeuge: Dem Opfer Unterstützung anbieten, Situationen gerade rücken, den Fall nur auf einer anderen Ebene platzieren, wenn Einverständnis des Gemobbten vorliegt.
  • Mobbe ich selbst? Wer sich unsicher ist, kann eine Checkliste mit Mobbing-Kriterien ausfüllen. Erfüllt man Kriterien, sollte man seinem Verhalten auf den Grund gehen. 
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Ist das Mobbing?

„Bei einem Streit oder einer Stichelei spricht man nicht sofort von Mobbing. Hier befindet sich der Konflikt noch in einem Stadium, in dem es gute Chancen gibt, diesen zu lösen“, sagt Dr. Carola Ernst, Präventionsexpertin bei der Unfallkasse NRW. Zudem ist sie Mitglied im DGUV-Sachgebiet „Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt. „Mobbing bedeutet, dass jemand am Arbeitsplatz von einer Einzelperson oder Gruppe systematisch und über einen längeren Zeitraum von circa 6 Monaten schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird.“ Typische Beispiele für Mobbing in der Arbeitswelt sind unsachliche Kritik, das Anzweifeln von Fähigkeiten, die Übertragung von sinnlosen Tätigkeiten sowie das Ignorieren, Beleidigen und Verleumden eines Mitarbeiters. Behält das Opfer seinen Leidensdruck für sich, sind langfristige Folgen vorprogrammiert.

 

Mobbing-Report 2024

Quelle: BMAS Mobbing-Report 2024, Seite 16

Im Februar 2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Mobbing-Report 2024. Darin enthalten: eine repräsentative Umfrage von Beschäftigten in Deutschland*. Insgesamt gaben 6,5 Prozent der Befragten an, innerhalb der letzten sechs Monate von Kollegen beziehungsweise Vorgesetzten gemobbt worden zu sein.


* Im Auftrag des BMAS befragten die Uni Leipzig und das Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA zwischen Mitte 2023 und Anfang 2024 5.015 Beschäftigte. Diese wurden hinsichtlich bestimmter Merkmale wie Alter, Geschlecht, Wohnort und Beschäftigungsart statistisch gewichtet. 


 

Anlaufstellen für Betroffene

Möglicherweise ist einem Betroffenen nicht mal bewusst, dass es sich um Mobbing handelt. Vielleicht sieht das Opfer die Schuld bei sich oder hat kein Zutrauen, dass ihm geholfen wird. Auch die Angst vor einer weiteren Eskalation kann eine Rolle spielen. Eventuell geht das Mobbing vom eigenen Chef aus? Klar ist: Besser werden kann es nur durch die Flucht nach vorn. Der geeignete Ansprechpartner hängt natürlich vom individuellen Fall ab. Als mögliche Anlaufstellen nennt Dr. Carola Ernst „die eigene oder die nächst höhere Führungskraft, den Betriebs- oder Personalrat, die Gleichstellung oder eine Vertrauensperson im Unternehmen. Im Fall von Mobbing im Arbeitskontext besteht auch die Möglichkeit, den Betriebsarzt zu konsultieren. Eine weitere Option sind externe Beratungsstellen.“ 

Das Mobbing-Tagebuch:

Betroffene sollten entstandene Situationen möglichst konkret mit Ort und Datum festhalten. So lassen sich Ereignisse von außen sehr viel besser nachvollziehen. In einem Gespräch können Mobber dann gezielt mit Ereignissen konfrontiert werden. Zusätzlich helfen kann das Sammeln von belastendem Material wie beispielsweise E-Mails mit abwertendem Inhalt. 

 

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Verhalten als Zeugin oder Zeuge

Wer mitbekommt, dass eine Kollegin oder ein Kollege diskriminiert wird, sollte der oder dem Betroffenen Unterstützung anbieten. Sich zu öffnen und nicht mehr alleine zu fühlen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Was man als Zuhörer oder Zeuge niemals tun sollte: den Fall eigenhändig auf einer anderen Ebene platzieren. Hierfür braucht es das Einverständnis des Gemobbten. „Für einen fairen kollegialen Umgang miteinander kann man sich aber immer einsetzen“, sagt Dr. Carola Ernst. „Wird beispielsweise ein Kollege ausgeschlossen oder nicht über Vorgänge informiert, kann man ihm zur Seite stehen. Das ist grundsätzlich möglich – ob es sich um Mobbing handelt oder nicht. Wer Mobbing-Situationen bagatellisiert oder aus anderen Gründen schweigt, bestärkt den oder die Täter und wird zumindest mittelbar selbst zum Mobbenden. 

 

Unbewusst Täterin oder Täter?

Auf die Frage, ob einige Mobber vielleicht unbewusst Mobbing-Kriterien erfüllen, antwortet Dr. Carola Ernst: „Einigen ist es möglicherweise nicht klar. Den meisten dürfte aber zumindest bewusst sein, dass etwas falsch läuft. Eine Sensibilisierung und Aufklärung durch eine entsprechende Schulung kann dazu führen, dass das eigene Verhalten reflektiert wird." Wer sich unsicher ist, findet im Anschluss eine Checkliste, um das eigene Verhalten zu hinterfragen. Zudem empfiehlt es sich, die Hintergründe von Konflikten zu ergründen. Warum verhalte ich mich einer bestimmten Person gegenüber auf diese Weise? Wie und wann äußert sich mein Verhalten? Kann ich mich in diesen Momenten bewusst anders entscheiden? Wie so oft kann auch hier ein klärendes Gespräch helfen. 

 

Kein Nährboden für Mobbing

Immens wichtig ist es, dass Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich des Themas sensibilisieren, auf einen konstruktiven Umgang mit Konflikten achten und eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber Mobbing zeigen. Ein Anti-Mobbing-Gesetz gibt es in Deutschland nicht, der Arbeitgeber hat jedoch eine Fürsorgepflicht nach § 241 BGB. Im Artikel „Mobbing: Das können Führungskräfte tun“ beschäftigen wir uns mit der Frage, wie leitende Angestellte und Unternehmen präventiv gegen Mobbing vorgehen können.  


 

Checkliste: Mobbe ich selbst?

In dieser Checkliste finden Sie Verhaltensfragen, die sich allesamt mit Ja oder Nein beantworten lassen. Bedenken Sie die typischen Kriterien von Mobbing am Arbeitsplatz (systematisches Schikanieren, Drangsalieren, Benachteiligen und Ausgrenzen über einen längeren Zeitraum von ca. 6 Monaten). Umso mehr Fragen Sie mit Ja beantworten, desto dringender sollten Sie ihr eigenes Verhalten reflektieren. Vorsicht: Auch wenn einzelne Verhaltensformen auf Sie zutreffen, sind natürlich andere Hintergründe als Mobbing möglich. 

  • Reagiere ich unverhältnismäßig scharf auf meine „Konkurrenz“?
  • Empfinde ich Neid gegenüber bestimmten Personen und verhalte mich harsch?
  • Übergehe ich Kollegen bei der Weitergabe von Informationen?
  • Leite ich unangenehme Aufgaben regelmäßig an dieselbe(n) Person(en) weiter?
  • Unterstelle ich anderen, sie seien unfähig, einen Job zu erledigen?
  • Rede ich hinter seinem Rücken schlecht über einen Kollegen und mache mich über ihn lustig?
  • Thematisiere ich Eigenschaften von Kollegen, die mich nichts angehen?
    Beispiele: Herkunft, Geschlecht, Religion, Aussehen oder sexuelle Orientierung?
  • Sende ich negative Botschaften zwischen den Zeilen oder auf andere subtile Weise?
  • Mache ich persönliche Schwächen eines anderen öffentlich?  
  • Habe ich den Drang, einzelne Mitarbeiter permanent zu kontrollieren?
  • Höre ich nicht zu, wenn andere ihre Meinung äußern?
  • Zeige ich keine Anerkennung, wenn jemand gute Arbeit leistet?
  • Ignoriere ich Kollegen?
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