Müssen Beschäftigte in das Thema Sicherheitsschuhe eingewiesen werden?
Ja, müssen sie. Wie für jede PSA schreibt die PSA-Benutzungsverordnung vor, dass die Beschäftigten zu der PSA unterwiesen werden müssen. Das kann im Rahmen einer allgemeinen Unterweisung geschehen, aber auch in einer speziellen. Die Mitarbeitenden sollten verstehen, warum sie die Schuhe tragen müssen und wie sie diese korrekt nutzen. Auch das Thema Veränderung einer PSA sollte angesprochen werden, zum Beispiel darf man nicht einfach die Einlagen austauschen, da diese die Schutzfunktionen der Schuhe beeinflussen können.
Können Beschäftigte denn nicht ihre eigenen Einlagen verwenden? Und wenn sie orthopädische Einlagen tragen müssen?
Genau, Beschäftigte dürfen nicht die Einlagen austauschen, auch nicht, wenn sie orthopädische Einlagen haben. Es kann die Schutzfunktionen der Sicherheitsschuhe beeinträchtigen, beispielsweise kann sich die Leitfähigkeit oder Isolation ändern, oder zu einem zu hohen Aufbau im Schuh führen. Wenn die Zehenkappe einen Schlag abbekommt, dann drückt sie sich in den Schuh und eine Mindesthöhe muss gegeben sein. Ist die Einlegesohle zu hoch, kann eine Verletzung durch den Schuh entstehen, wobei er ja genau davor schützen soll. Und wenn man orthopädische Einlagen braucht, müssen welche verwendet werden, die für das Schuhmodell zugelassen sind.
Die Sicherheitsschuhe und Einlagen müssen also orthopädisch an die Nutzenden angepasst werden?
Genau! Orthopädische Anpassungen und Einlagen sind ein bedeutender Aspekt bei Sicherheitsschuhen. Sie müssen von einem orthopädischen Schuhmacher individuell an die Bedürfnisse der Träger angepasst werden. Dazu gibt es meist Baukastensysteme mit denen aus handelsüblichen Sicherheitsschuhen individuell angepasste Schuhe gemacht werden können, beispielsweise können durch Sohlenerhöhungen unterschiedlich lange Beine ausgeglichen werden. Diese Anpassungen gewährleisten, dass die Sicherheitsschuhe effektiv ihre Schutzfunktion erfüllen. Es ist einfach wichtig zu betonen, dass private Anpassungen oder Veränderungen an Sicherheitsschuhen nicht gestattet sind, da dies die Schutzfunktion beeinträchtigen kann.
Diese Anpassungen sind teuer. Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für orthopädische Anpassungen und Einlagen in Sicherheitsschuhen können von verschiedenen Stellen getragen werden. Wenn jemand einen Arbeitsunfall hatte und anschließend keine normalen Schuhe mehr tragen kann, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Schuhe. Die Versicherten haben dann pro Jahr Anspruch auf zwei Paar Straßenschuhe, ein Paar Hausschuhe und ein Paar Sicherheitsschuhe, die ebenfalls individuell angepasst werden müssen.
Gibt es noch andere Kostenträger?
Es gibt noch weitere Kostenträger, in den meisten Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung für die Kostenübernahme zuständig, wenn es sich um erworbene oder angeborene Krankheiten handelt, wie beispielsweise einen Senk-Spreizfuß, weil es sich hierbei um keine arbeitsbedingte Verletzung handelt. Die Maßnahme dient der Rehabilitation und unterstützt den Beschäftigten dabei, so lange wie möglich zu arbeiten.