
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Schutzhandschuhe sind ein wichtiger Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Damit sie den besten Schutz bieten und Beschäftigte sie so selbstverständlich wie möglich tragen, müssen Unternehmen bei der Auswahl einiges beachten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei möglichst einbeziehen.
Einpacken, verpacken, aufladen, verschieben … im Handel und in der Warenlogistik sind die Hände der Beschäftigten im Dauereinsatz. Egal ob im Lager, im Supermarkt, im Floristikbetrieb oder auf dem Schrottplatz: Die Hände werden strapaziert. Um sie zu schützen und zu schonen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefahren es in ihrem Unternehmen gibt und wie sie diese durch technische und organisatorische Maßnahmen vermeiden. Für das verbleibende Restrisiko benötigen die Beschäftigten Schutzhandschuhe, die ein wichtiger Bestandteil ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind. Denn bei circa 30 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der BGHW sind Hände betroffen. Es gibt zwar keine Statistik, die festhält, welche Rolle das Nichttragen von Schutzhandschuhen bei diesen Unfällen spielt. Aber bei über 40 Prozent dieser Fälle haben die Betroffenen oberflächliche Hautverletzungen. Das Tragen von Handschuhen hätte diese wahrscheinlich verhindert. Bei 50 Prozent der Verletzungen liegt allerdings eine Prellung, Quetschung, Verrenkung etc. vor. Handschuhe hätten hier nicht viel ausrichten können. Schutzhandschuhe sind also keine Allheilmittel, aber es ist wichtig, je nach Tätigkeit die richtigen Handschuhe zu tragen.
Für jeden Einsatz die passenden Schutzhandschuhe
Je nach Aufgabe gibt es unterschiedliche Schutzhandschuharten: Einmalhandschuhe, Chemikalienschutzhandschuhe, Handschuhe für thermischen und elektrischen Schutz, Schutzhandschuhe für mechanische Risiken, Schnitt- und Stichschutzhandschuhe sowie Vibrationsschutzhandschuhe.
Klasse 1 bis 3 – von Basisschutz bis Schutz vor tödlicher Gefahr
Unterschieden werden drei Risikoklassen: Handschuhe der Kategorie 1 schützen vor einfachen Basisrisiken. Das heißt, für die Beschäftigten besteht nur eine geringe Verletzungsgefahr oder die Arbeiten sind mit viel Schmutz verbunden. Steigt die Verletzungsgefahr, beispielsweise wenn Beschäftigte viele mechanische Arbeiten ausführen, sind Handschuhe der Kategorie 2 erforderlich, die vor mittleren Risiken schützen. Handschuhe der Kategorie 3 sollen vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Schäden schützen. Bei den Mitgliedsunternehmen der BGHW kommen in der Regel Schutzhandschuhe der Kategorie 2 zum Einsatz. Diese schützen beispielsweise im Einzelhandel bei der Verräumung von Waren vor Schnittverletzungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Standard-Reinigungsmitteln.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Bereiche kennzeichnen, in denen das Tragen von Schutzhandschuhen Pflicht ist bzw. wo es ausdrücklich verboten ist.
Führungskräfte: Zeit für Handschuhwechsel geben
Zwei der wichtigsten Regeln beim Tragen von Schutzhandschuhen sind: Sie müssen unbeschädigt und von innen trocken sein. Es ist beispielsweise nicht ungewöhnlich, dass Beschäftigte mit scharfkantigen Gegenständen hantieren müssen und die morgens angezogenen Schutzhandschuhe zur Mittagszeit bereits beschädigt sind. Oder Beschäftigte schwitzen nach einiger Zeit in den Handschuhen. In beiden Fällen heißt es: Handschuhe wechseln. Hier ist die Einstellung der Führungskraft entscheidend. Sie muss den Beschäftigten signalisieren: Nehmt euch die Zeit für den Handschuhwechsel, auch wenn ihr dafür in eine andere Halle laufen müsst. Sicherheit und Gesundheit sollten hier vor Stückzahl gehen. Eine Lösung, um während der Schicht nicht zu viel Zeit für den Handschuhwechsel zu verlieren, sind beispielsweise Schränke mit PSA-Material in den Produktionshallen, die wie ein Kioskautomat funktionieren. Die Beschäftigten können den Kiosk digital mit einer Mitarbeiterkarte öffnen und sich bedienen.
Nachhaltige Schutzhandschuhe
Immer mehr Hersteller von Schutzhandschuhen werben mit nachhaltigen Materialien wie recyceltes Polyester und ressourcenschonenden Produktionsverfahren. Außerdem sollen sich Handschuhe aufgrund ihrer verbesserten Materialeigenschaften häufiger waschen lassen und somit länger im Kreislauf verbleiben. Auch in die Entwicklung der Beschichtung investieren viele Unternehmen. Ziel ist es, dass Handschuhe möglichst lange getragen werden und dass nach der Nutzung die Basisrohstoffe wiederverwertet werden können.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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