Einpacken, verpacken, aufladen, verschieben … im Handel und in der Warenlogistik sind die Hände der Beschäftigten im Dauereinsatz. Egal ob im Lager, im Supermarkt, im Floristikbetrieb oder auf dem Schrottplatz: Die Hände werden strapaziert. Um sie zu schützen und zu schonen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mithilfe der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefahren es in ihrem Unternehmen gibt und wie sie diese durch technische und organisatorische Maßnahmen vermeiden. Für das verbleibende Restrisiko benötigen die Beschäftigten Schutzhandschuhe, die ein wichtiger Bestandteil ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sind. Denn bei circa 30 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle der BGHW sind Hände betroffen. Es gibt zwar keine Statistik, die festhält, welche Rolle das Nichttragen von Schutzhandschuhen bei diesen Unfällen spielt. Aber bei über 40 Prozent dieser Fälle haben die Betroffenen oberflächliche Hautverletzungen. Das Tragen von Handschuhen hätte diese wahrscheinlich verhindert. Bei 50 Prozent der Verletzungen liegt allerdings eine Prellung, Quetschung, Verrenkung etc. vor. Handschuhe hätten hier nicht viel ausrichten können. Schutzhandschuhe sind also keine Allheilmittel, aber es ist wichtig, je nach Tätigkeit die richtigen Handschuhe zu tragen.
Für jeden Einsatz die passenden Schutzhandschuhe
Je nach Aufgabe gibt es unterschiedliche Schutzhandschuharten: Einmalhandschuhe, Chemikalienschutzhandschuhe, Handschuhe für thermischen und elektrischen Schutz, Schutzhandschuhe für mechanische Risiken, Schnitt- und Stichschutzhandschuhe sowie Vibrationsschutzhandschuhe.
Klasse 1 bis 3 – von Basisschutz bis Schutz vor tödlicher Gefahr
Unterschieden werden drei Risikoklassen: Handschuhe der Kategorie 1 schützen vor einfachen Basisrisiken. Das heißt, für die Beschäftigten besteht nur eine geringe Verletzungsgefahr oder die Arbeiten sind mit viel Schmutz verbunden. Steigt die Verletzungsgefahr, beispielsweise wenn Beschäftigte viele mechanische Arbeiten ausführen, sind Handschuhe der Kategorie 2 erforderlich, die vor mittleren Risiken schützen. Handschuhe der Kategorie 3 sollen vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Schäden schützen. Bei den Mitgliedsunternehmen der BGHW kommen in der Regel Schutzhandschuhe der Kategorie 2 zum Einsatz. Diese schützen beispielsweise im Einzelhandel bei der Verräumung von Waren vor Schnittverletzungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Standard-Reinigungsmitteln.