
Selbstverwaltung – Ehrenamt-Rentenausschuss
Unscheinbarer Name, echte Schicksale: Der Rentenausschuss lässt niemanden unberührt und ist der Einstieg ins BGHW-Ehrenamt. Ein kurzer Überblick und Stimmen von unseren Ehrenamtlichen aus der Selbstverwaltung.
Das Wichtigste im Überblick:
- 2021 hat die BGHW fast 450 Millionen Euro an Renten ausgezahlt. Finanziert werden diese Entschädigungsleistungen aus den Beiträgen der Mitgliedsunternehmen.
- In den Renten- und Widerspruchsausschüssen befassen sich die Ehrenamtlichen der Selbstverwaltung mit diesen Rentenauszahlungen.
- Vier Ehrenamtliche berichten: Die Konsequenzen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten erleben sie in der Ausschussarbeit hautnah.
- Der Einstieg in das BGHW-Ehrenamt erfolgt in der Regel über diese Ausschüsse.
Ein Arbeitnehmer rutscht im Warenlager auf einer öligen Flüssigkeit aus und behält vom Sturz bleibende Schäden zurück. In der Logistikhalle wird eine Arbeitnehmerin von einem Flurförderzeug angefahren und fällt monatelang an ihrem Arbeitsplatz aus. Auf dem Nachhauseweg stirbt ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall. Drei Fälle, in denen die Betroffenen bzw. ihre Hinterbliebenen eine Rente bekommen. Im Jahr 2021 hat die BGHW fast 450 Millionen Euro an Renten ausgezahlt. Das entspricht 47 Prozent der Entschädigungsleistungen, die die BGHW aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert.
Ehrenamt hautnah
Ob eine Zahlung gerechtfertigt ist oder nicht, darüber beraten beispielsweise Bernd Huber, Kristina Kroß, Hans-Peter Flinks und Silke Mayer-Seidler. Alle arbeiten ehrenamtlich in einem der Renten- bzw. Widerspruchsausschüsse der BGHW-Selbstverwaltung.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende an einem Tisch
In diesen Ausschüssen diskutieren die Ehrenamtlichen – jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber- und einer der Arbeitnehmerseite – jeden neuen Rentenfall. Huber, Kroß, Flinks und Mayer-Seidler wissen aus ihren Fallbesprechungen: Das Leid der Versicherten wird in den Ausschüssen sehr konkret. Das zu mildern und mit Mitgliedsbeiträgen verantwortungsvoll umzugehen, sei eine wichtige Aufgabe. Der Einstieg in das BGHW-Ehrenamt geht daher in der Regel immer über einen Rentenausschuss oder einen Widerspruchsausschuss. Dort befassen sich Ehrenamtliche erneut mit einem Fall, wenn keine Rente bewilligt wurde und der oder die Betroffene Widerspruch eingelegt hat.
Im Mai findet die Sozialwahl statt, dann werden die Ehrenamtlichen der BGHW-Selbstverwaltung neu bestimmt.
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