In diesen Ausschüssen diskutieren die Ehrenamtlichen – jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber- und einer der Arbeitnehmerseite – jeden neuen Rentenfall. Huber, Kroß, Flinks und Mayer-Seidler wissen aus ihren Fallbesprechungen: Das Leid der Versicherten wird in den Ausschüssen sehr konkret. Das zu mildern und mit Mitgliedsbeiträgen verantwortungsvoll umzugehen, sei eine wichtige Aufgabe. Der Einstieg in das BGHW-Ehrenamt geht daher in der Regel immer über einen Rentenausschuss oder einen Widerspruchsausschuss. Dort befassen sich Ehrenamtliche erneut mit einem Fall, wenn keine Rente bewilligt wurde und der oder die Betroffene Widerspruch eingelegt hat.
Im Mai findet die Sozialwahl statt, dann werden die Ehrenamtlichen der BGHW-Selbstverwaltung neu bestimmt.