Zwei junge Frauen sitzen an einem Tisch nebeneinander. Die blonde Frau links hat ein Taschentuch vor dem Gesicht und wirkt, als weine sie. Die dunkelhaarige Frau daneben tröstet sie.
Datum der Veröffentlichung: Lesezeit: 3 Minuten

Akutintervention: Gezielt und unbürokratisch

Warum ist die psychologische Soforthilfe nach Raubüberfällen und Gewaltereignissen so wichtig? Wie unterstützt die BGHW ihre Versicherten und Mitgliedsbetriebe? Marita Klinkert, Mitglied der BGHW-Geschäftsführung und Initiatorin der 2004 eingeführten Akutintervention, schildert Hintergründe und gibt Empfehlungen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Seit rund 20 Jahren bietet die BGHW Versicherten, die Opfer von Gewalt oder Raubüberfällen wurden, die psychologische Akutintervention an.
  • Neben der psychologischen Soforthilfe im Einzelfall bietet die BGHW auch bei sogenannten Großschadensereignissen Hilfe an.
  • Inzwischen wurde ein Förderprogramm für die Ausbildung von Mitarbeitenden zu psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern entwickelt.
  • Marita Klinkert, Mitglied der BGHW-Geschäftsführung und Initiatorin der 2004 eingeführten Akutintervention, schildert im Interview Hintergründe und gibt Empfehlungen.  
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Marita Klinkert, Mitglied der BGHW-Geschäftsführung

Warum nimmt diese Thematik in der BGHW einen so großen Stellenwert ein?


Marita Klinkert: „Raubüberfälle sind im Einzelhandel ein Thema. Hier wird Ware gegen Geld getauscht, und das provoziert Kriminalität. Das Miterleben einer solchen Gewalttat hinterlässt bei jedem Menschen Spuren. Um zu vermeiden, dass sich hieraus unter Umständen psychische Langzeitschäden bei den Betroffenen entwickeln, haben wir vor 20 Jahren das Angebot der psychologischen Akutintervention eingeführt. In den Jahren 2001 bis 2004 stellten wir fest, dass die Zahl der chronifizierten psychischen Gesundheitsstörungen bei Opfern von Raubüberfällen zunehmend anstieg. Im engen Austausch mit spezialisierten Psychologinnen und Psychologen haben wir uns intensiv mit den Auswirkungen von Gewalterfahrungen auf die menschliche Psyche befasst und ein neues Verfahren entwickelt, mit dem wir Betroffenen schnell und unbürokratisch eine professionelle, wirksame Hilfestellung anbieten. Eine durch Überfall oder andere Gewalt verursachte Verletzung oder Schädigung, die am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin geschieht, gilt als Arbeitsunfall. Die Kosten der psychologischen Akutintervention wie auch der notwendigen Heilbehandlung übernimmt die BGHW für ihre Versicherten.“

Wie hilft die BGHW ihren Mitgliedsbetrieben? 

Marita Klinkert: „Jährlich werden uns ca. 2.500 Raubüberfälle oder andere vergleichbar schwere Gewaltereignisse gemeldet. Unser Maßnahmenangebot der psychologischen Akutintervention ist fest in unseren internen Abläufen verankert. Unsere Beschäftigten in der Reha-Sachbearbeitung wissen um die Priorität der Betreuung. Die fortlaufende Information und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden für den Umgang mit psychischer Gewalt und seelischen Belastungen ist Bestandteil der Beratung durch unseren Präventionsdienst. Dabei wird auch die zeitnahe Meldung solcher Ereignisse an die BGHW thematisiert. Parallel dazu haben wir ein Förderprogramm für die Ausbildung von Mitarbeitenden zu betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern aufgestellt.“

Was empfehlen Sie Vorgesetzten, Angehörigen, deren nahestehendes Familienmitglied Gewalt erlebt hat? 

Marita Klinkert: „Wie Menschen ein solches Ereignis verkraften, hängt von vielen Faktoren ab. Wir wissen, dass unmittelbar nach dem Ereignis erfahrene soziale Unterstützung einen überaus positiven Einfluss hat. Wichtig ist, dass Familie und Freundeskreis dem oder der Betroffenen zur Seite stehen. Neben Empathie und Zuhören kann auch der praktische Beistand im Alltag eine enorme Hilfe und Erleichterung sein. Die Betroffenen sollten erst einmal in einem für sie als sicher und geborgen empfundenen Umfeld zur Ruhe kommen. Von großer Bedeutung sind auch das Verständnis und die zugewandte Unterstützung der Vorgesetzten oder Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sowie der Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig zeitlich gesehen den unmittelbarsten, ersten Kontakt zu den Betroffenen haben. Jeder Mensch verfügt über eigene Kräfte, die ihm helfen, mit schweren Lebenssituationen umzugehen. Diese Fähigkeiten sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausgeprägt. Bedenken Sie: Wie körperliche Wunden benötigen auch seelische Verletzungen Zeit, bis sie geheilt sind.“

In welchen Bereichen wird Akutintervention sonst eingesetzt?  

Marita Klinkert: „Auch mit Blick auf Großschadensereignisse haben wir – eingebettet in das Aktionsprogramm der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – die psychologische Soforthilfe angepasst, Standards und Handlungspläne entwickelt. Wie verlässlich und zeitnah Hilfsangebote unterbreitet werden, zeigte sich zuletzt nach den entsetzlichen Anschlägen auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, die Fußgängergruppe in München Mitte Februar 2025 und die Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt Anfang März 2025. Die Leitungen unserer BGHW-Regionaldirektionen riefen sofort einen Krisenstab ein, Beschäftigte aus Reha-Beratung und Prävention suchten noch am Tag bzw. Folgetag der Anschläge die umliegenden Mitgliedsunternehmen auf. Sie informierten über die Möglichkeiten der psychologischen Soforthilfe und boten ihre Unterstützung an. Einige Versicherte, die die Auswirkungen miterlebt haben, meldeten sich und nahmen die psychologische Akutintervention in Anspruch. Das Feedback, das die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auf unsere Initiative erhielten, war stets überaus positiv. Die befragten Ansprechpersonen unserer Mitgliedsbetriebe waren dankbar für dieses Angebot.“
 

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