Wie hilft die BGHW ihren Mitgliedsbetrieben?
Marita Klinkert: „Jährlich werden uns ca. 2.500 Raubüberfälle oder andere vergleichbar schwere Gewaltereignisse gemeldet. Unser Maßnahmenangebot der psychologischen Akutintervention ist fest in unseren internen Abläufen verankert. Unsere Beschäftigten in der Reha-Sachbearbeitung wissen um die Priorität der Betreuung. Die fortlaufende Information und Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden für den Umgang mit psychischer Gewalt und seelischen Belastungen ist Bestandteil der Beratung durch unseren Präventionsdienst. Dabei wird auch die zeitnahe Meldung solcher Ereignisse an die BGHW thematisiert. Parallel dazu haben wir ein Förderprogramm für die Ausbildung von Mitarbeitenden zu betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuern aufgestellt.“
Was empfehlen Sie Vorgesetzten, Angehörigen, deren nahestehendes Familienmitglied Gewalt erlebt hat?
Marita Klinkert: „Wie Menschen ein solches Ereignis verkraften, hängt von vielen Faktoren ab. Wir wissen, dass unmittelbar nach dem Ereignis erfahrene soziale Unterstützung einen überaus positiven Einfluss hat. Wichtig ist, dass Familie und Freundeskreis dem oder der Betroffenen zur Seite stehen. Neben Empathie und Zuhören kann auch der praktische Beistand im Alltag eine enorme Hilfe und Erleichterung sein. Die Betroffenen sollten erst einmal in einem für sie als sicher und geborgen empfundenen Umfeld zur Ruhe kommen. Von großer Bedeutung sind auch das Verständnis und die zugewandte Unterstützung der Vorgesetzten oder Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sowie der Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig zeitlich gesehen den unmittelbarsten, ersten Kontakt zu den Betroffenen haben. Jeder Mensch verfügt über eigene Kräfte, die ihm helfen, mit schweren Lebenssituationen umzugehen. Diese Fähigkeiten sind von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausgeprägt. Bedenken Sie: Wie körperliche Wunden benötigen auch seelische Verletzungen Zeit, bis sie geheilt sind.“
In welchen Bereichen wird Akutintervention sonst eingesetzt?
Marita Klinkert: „Auch mit Blick auf Großschadensereignisse haben wir – eingebettet in das Aktionsprogramm der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – die psychologische Soforthilfe angepasst, Standards und Handlungspläne entwickelt. Wie verlässlich und zeitnah Hilfsangebote unterbreitet werden, zeigte sich zuletzt nach den entsetzlichen Anschlägen auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, die Fußgängergruppe in München Mitte Februar 2025 und die Amokfahrt in der Mannheimer Innenstadt Anfang März 2025. Die Leitungen unserer BGHW-Regionaldirektionen riefen sofort einen Krisenstab ein, Beschäftigte aus Reha-Beratung und Prävention suchten noch am Tag bzw. Folgetag der Anschläge die umliegenden Mitgliedsunternehmen auf. Sie informierten über die Möglichkeiten der psychologischen Soforthilfe und boten ihre Unterstützung an. Einige Versicherte, die die Auswirkungen miterlebt haben, meldeten sich und nahmen die psychologische Akutintervention in Anspruch. Das Feedback, das die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auf unsere Initiative erhielten, war stets überaus positiv. Die befragten Ansprechpersonen unserer Mitgliedsbetriebe waren dankbar für dieses Angebot.“