
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Haben Sie schon einmal an einem Seminar der BGHW teilgenommen? Dann wissen Sie, dass wir unsere Seminare so praxisnah wie möglich gestalten und nach Ihren Bedürfnissen ausrichten. Doch wie machen wir das? Wie können wir sicherstellen, dass Ihre Wünsche beachtet werden?
Am Ende jedes Seminars verteilen wir Fragebögen an unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer und bitten um ein Feedback zum Seminar. Uns interessieren dabei Einschätzungen zu
Neben Ankreuzfragen enthält unser Fragebogen auch vielfältige Möglichkeiten, der BGHW darüber hinaus individuelle Anregungen und Hinweise zu geben.
Wir verarbeiten die Fragebögen nach dem Seminar mithilfe einer Evaluationssoftware und generieren eine Auswertung.
Ihre Angaben werden an die Lernbegleitenden des Seminares weitergeleitet. Diese erhalten damit eine direkte Rückmeldung zu dem von ihnen geleiteten Seminar. Zusätzlich werden Ihre Rückmeldungen ganz gezielt dazu genutzt, jedes Seminar einmal im Jahr zu aktualisieren und zu verbessern. Ihr Feedback ist für uns daher sehr wertvoll.
Auch für uns als Berufsgenossenschaft sind Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung wichtige Themen. Aus diesem Grund werden wir ab dem 1. Juli 2023 in unseren Seminaren nur noch online evaluieren. Das spart Papier und ermöglicht Ihnen, den Fragebogen komfortabel über das Smartphone auszufüllen.
Der Ablauf ist ganz einfach: Alle Seminarteilnehmenden fotografieren mit ihrem Handy einen QR-Code, der zum Link für die Befragung führt. Die Fragebögen werden direkt am Smartphone ausgefüllt und abgeschickt. Sind Sie neugierig, wie das aussehen wird? Testen Sie es selbst:
*Bitte verwenden Sie keine QR-Code Scanner-Apps!
Schauen Sie in unserem Seminarangebot nach einem für Sie geeigneten Thema im Arbeitsschutz und melden Sie sich gleich an. Wir freuen uns darauf, Sie bald begrüßen zu dürfen!
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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