Das Bild zeigt eine Hand, die einen brennenden Joint hält. Das Bild wurde bei der Studie Cannabis und Autofahren aufgenommen.
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DGUV-Bilanz: Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung

Der Konsum von Suchtmitteln in der Arbeitswelt bleibt ein Sicherheitsrisiko. Darauf weisen die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Inkrafttretens des Cannabisgesetzes vor zwei Jahren hin. Einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DGUV zufolge nannten sechs Prozent der Beschäftigten in Deutschland den Konsum von Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen als Faktor, der das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöht. 

Das Wichtigste im Überblick

  • DGUV-Barometer Arbeitswelt: Cannabis und andere Drogen erhöhen Unfallrisiko am Arbeitsplatz.
  • Klare Haltung: Keine Drogen, auch kein Cannabis, am Arbeitsplatz konsumieren.
  • Empfehlung: Verbindliche betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtmitteln treffen.
  • Offene Kommunikation etablieren - Veränderungen ansprechen.
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DGUV Vorschrift 1 regelt

Seit dem 1. April 2024 darf Cannabis in Deutschland in kleinen Mengen mitgeführt und konsumiert werden. Für die Arbeitswelt sollte laut DGUV jedoch gelten: Weder Cannabis noch andere Drogen oder Alkohol haben am Arbeitsplatz etwas zu suchen. Gemäß der DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Beschäftigte nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können, erläutert die DGUV in einer aktuellen Pressemitteilung. Ebenso dürfen Versicherte nicht beschäftigt werden, wenn sie erkennbar nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen. 

„Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern“, wird Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie in Dresden, in der Pressemitteilung zitiert. „Im Arbeitskontext kann das beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Das kann gravierende Folgen haben.“

Frühzeitig und strukturiert gegensteuern

Betriebe sollten Prozesse und eine verlässliche Präventionspraxis etablieren, die Beschäftigten Orientierung bietet. Dazu gehören beispielsweise klare betriebliche Regelungen im Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen. Arbeitgebende können den Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz über eine Betriebsvereinbarung oder über das Direktionsrecht untersagen. „An erster Stelle sollte aber eine offene und wertschätzende Kommunikationskultur etabliert werden, in der Auffälligkeiten frühzeitig angesprochen werden können“, so Cosmar im DGUV-Gespräch. 

Dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung praxisnahe Unterstützung an: Mit den Dialogkarten zum Thema Sucht lässt sich im Team strukturiert erarbeiten, wie das Unternehmen aktuell mit Suchtmittelprävention umgeht und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht. 

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