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Digitale Gesundheitsanwendungen und Tele-Reha: Was sie bedeuten und wie sie funktionieren, erklärt Katja Sessig, BGHW-Referentin Berufskrankheiten und digitale Rehabilitation.

Es pfeift, rauscht oder klingelt im Ohr und das über einen längeren Zeitraum? Diese Ohrgeräusche werden als Tinnitus bezeichnet. Sie entstehen im Kopf, ohne eine äußere Schallquelle. Laut der Deutschen Tinnitus-Liga hat in Deutschland etwa ein Viertel der Menschen bereits solche Ohrgeräusch wahrgenommen und rund 1,5 Millionen Menschen hierzulande leiden sehr unter ihren Ohrgeräuschen.
Das Wort Tinnitus kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „klingeln“. Die wahrgenommenen Geräusche können laut oder leise, hoch oder tief sein. Die Ursachen für Tinnitus sind vielfältig: Tinnitus entsteht beispielsweise, wenn Menschen über einen längeren Zeitraum Lärm ausgesetzt sind, Stress haben oder mit innenohrschädigenden Substanzen in Kontakt kommen. Die Deutsche Tinnitus-Liga benennt folgende bekannte Ursachen:
Experten und Expertinnen wie Prof. Dr. med. Birgit Mazurek, Leiterin des Tinnituszentrums an der Charité in Berlin, unterscheiden zwischen akutem und chronischem Tinnitus: Verschwinden die Ohrgeräusche innerhalb von drei Monaten, sprechen sie von einem akuten Tinnitus. Leiden Betroffene länger als drei Monate darunter, handelt es sich um einen chronischen Tinnitus.
Auch der Leidensdruck kann unterschiedlich sein. Nimmt eine betroffene Person Geräusche zwar wahr, fühlt sich dadurch aber nicht oder nur wenig beeinträchtigt, ordnen Fachleute dies als kompensierten Tinnitus ein. Empfindet eine Person die Ohrgeräusche jedoch als starke Einschränkung in ihrem Alltag, handelt es sich um einen dekompensierten Tinnitus. Laut AOK differenzieren Expertinnen und Experten zwischen vier Schweregraden:
1. Grad – Der Tinnitus ist gut kompensiert, kein Leidensdruck.
2. Grad – Der Tinnitus tritt hauptsächlich bei Stille auf und wirkt störend bei Stress und Belastungen.
3. Grad – Der Tinnitus führt zu einer dauernden Beeinträchtigung im privaten und beruflichen Bereich. Es treten Störungen im emotionalen, kognitiven und körperlichen Bereich auf.
4. Grad – Der Tinnitus führt zur völligen Dekompensation im privaten Bereich – das wiederkehrende oder dauerhafte Störgeräusch ist zu einer psychischen Belastung geworden, Betroffene sind berufsunfähig.
Viele Menschen können mit dem Tinnitus sehr gut leben. Je nach Schweregrad sind die Belastungen jedoch so hoch, dass sich daraus Probleme entwickeln können wie Schlafstörungen, Depressionen, Angstzustände, Gedächtnisprobleme oder Konzentrationsschwäche. Betroffene reagieren oft mit sozialem Rückzug und fühlen sich nicht verstanden.
Lärmschwerhörigkeit und Tinnitus werden häufig gleichzeitig festgestellt. Betroffene Personen sollten besonders vor weiterem Lärm geschützt werden und Gehörschutz am Arbeitsplatz konsequent tragen, damit sich sowohl der Hörschaden als auch der Tinnitus nicht weiter verschlimmern. Tinnitus allein gilt übrigens nicht als Berufskrankheit. Als anerkannte Berufskrankheit, die durch Lärm entsteht, gilt nur die Lärmschwerhörigkeit.
Markus Radtke, Experte für Lärm- und Gehörschutz bei der BGHW empfiehlt: „Je nach Arbeitssituation sollten betroffene Personen mit der Berufsgenossenschaft und dem Betriebsarzt überlegen, ob ein ICP-Hörsystem sinnvoll ist.“ Denn wer in einem Lärmbereich arbeite und trotzdem kommunizieren müsse, benötigt einen Gehörschutz mit integriertem Hörgerät. ICP-Hörsysteme leisten dies. Mit Blick auf die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber außerdem einen Pausenraum oder Pausenbereich als Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wenn es die Art der Behinderung erfordert. Als Behinderung gelten zum Beispiel auch psychische Behinderungen, Echte Migräne oder Tinnitus.
Quelle: AOK

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