
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
Endlich Sonne! Nach einem langen Winter sehnen wir uns nach wärmenden Sonnenstrahlen und setzen uns ihnen allzuoft ungeschützt aus. Immer noch nehmen viele die Risiken durch UV-Strahlen nicht ernst. Aber: Sie können die Gesundheit stark gefährden. Besonders jene Menschen, die im Freien arbeiten. Sie benötigen einen intensiven Schutz.
Das Wichtigste im Überblick
„36 Grad und es wird noch heißer“ – die Band 2Raumwohnung sang diesen Sommerhit bereits 2007. Inzwischen ist das Szenario in der warmen Jahreszeit zur ungesunden Realität geworden. Vor allem bei der Arbeit im Freien kann die Sonne zur Gefahr für die Gesundheit werden. Diese Berufsgruppen sind meist einer hohen Dosis an Sonnenstrahlung ausgesetzt. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das sich durch den Klimawandel erhöhen wird.
Der Klimawandel wirkt sich auch auf die Ozonschicht aus, die UV-Strahlen absorbiert. So verhindert er, dass die Ozonschicht sich erholt und wieder dicker wird. Auch führen jahreszeitliche Schwankungen des atmosphärischen Ozongehalts zu sogenannten Mini-Ozonlöchern, die den UV-Index auf beachtliche Werte ansteigen lassen. Dieses Phänomen kommt besonders im Frühling vor. Der Klimawandel sorgt dafür, dass die Anzahl und Dauer dieser Niedrigozon-Ereignisse zunehmen wird. Das ist ein Risiko: Viele Menschen wollen gerade im Frühjahr Sonne erleben, obwohl die Haut nach einem langen Winter besonders ungeschützt ist. Zudem prognostiziert die Forschung für Deutschland eine Abnahme der Bewölkung, das heißt, es wird künftig mehr klare Sonnentage geben, was sich bereits in den Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigt. Diese Auswirkungen des Klimawandels führen also jetzt schon zu steigender Jahres-UV-Strahlung.
Übrigens: Menschen brauchen die Sonne auch, um das lebenswichtige Vitamin D3 zu bilden. Es reguliert den Calciumgehalt im Blut und ist essenziell für den Knochenbau. Dafür reicht allerdings schon eine geringe Dosis Sonnenlicht aus.
Wir nehmen von der Sonnenstrahlung nur das sichtbare Licht und die Wärmestrahlung wahr. Die unsichtbare UV-Strahlung können wir nicht empfinden. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. Schäden durch UV-Strahlung werden erst spürbar, wenn es schon zu spät ist. Auch ohne sichtbaren Sonnenbrand kann die Strahlung zur Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen.
Im Jahr 2021 wurden bei der BGHW 153 Verdachtsfälle als Berufskrankheit 5103 anerkannt. Dazu zählen das Plattenepithelkarzinom sowie dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen. Nach Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit liegt diese Berufskrankheit damit auf Platz 3. In allen Berufsgenossenschaften zusammen gab es im gleichen Jahr insgesamt 3.502 anerkannte Fälle. Das Tückische ist, dass eine Erkrankung erst Jahre oder Jahrzehnte später auftreten kann. Jedes ungeschützte Sonnenbad bedeutet langfristig ein hohes Risiko. Menschen, die beruflich über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt waren, haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten die Beschäftigten als Erstes über die möglichen Gefahren durch UV-Strahlung und die Schutzmaßnahmen informiert werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann der international festgelegte UV-Index eine Orientierungshilfe sein. Es gibt viele Schutzmaßnahmen, um Schäden durch Sonnenstrahlung zu vermeiden. Sie folgen der Hierarchie des STOP-Prinzips: Vorrangig gilt „Sonne vermeiden“, dann erst folgen die technischen Maßnahmen. Wenn diese durch das Unternehmen nicht umgesetzt werden können, kommen organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz.
Sonne vermeiden
Technische Maßnahmen:
Organisatorische Maßnahmen:
Personenbezogene Maßnahmen:
In der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist geregelt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge in der Betriebsarztpraxis anbieten müssen (Angebotsvorsorge). Das gilt bei Tätigkeiten im Freien, wenn die Beschäftigten
Die Angebotsvorsorge beinhaltet: allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beratung und gegebenenfalls eine Untersuchung.
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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