Vor Gefahren schützen
Großer Hitze, Kälte, Lärm und Erschütterungen dürfen Jugendliche bei der Arbeit nicht ausgesetzt sein. Auch mit Gefahrstoffen wie starken Säuren, Krankheitserregern und gefährlichen Maschinen wie Sägen, Pressen und Walzen dürfen sie nicht arbeiten. Vor Beginn der Beschäftigung müssen jugendliche Mitarbeitende selbstverständlich über mögliche Gesundheitsgefahren und Sicherheitsvorkehrungen unterwiesen werden. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, außerdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Was bedeutet das?
Speziell für die Tätigkeiten der jugendlichen Personen müssen Arbeitsbedingungen festgelegt und beurteilt werden. Anschließend gilt es, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen zu gewährleisten. Die Arbeit muss genau geplant und dokumentiert werden. Da ein Neuling ein höheres Unfallrisiko birgt, sollte generell präventiv gearbeitet und alles genaustens erklärt werden.