Bekannt ist: Starke Sonnenstrahlung kann Hauterkrankungen, sogar tödlichen Krebs verursachen. Für Menschen, die viel draußen arbeiten und sich insbesondere in den Sommermonaten unter der Mittagssonne aufhalten, besteht das Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken. Dieser Krebs steht im Baugewerbe inzwischen auf Platz eins der gemeldeten Verdachtsfälle einer Berufskrankheit. Auch bei Mitgliedsbetrieben der BGHW wird der Schutz vor natürlichen ultravioletten Strahlen, kurz UV-Strahlen, immer wichtiger genommen und Schutzmaßnahmen getroffen.
Sonnenbrand der Augen
Nicht nur die Haut, auch die Augen sind der UV-Strahlung ausgesetzt. Also stellt sich die Frage, ob die Gefahr einer Schädigung auch hier gilt. Die Antwort: Ja. Aber wie beim Verbrennen der Haut bemerkt man einen „Sonnenbrand“ der Augen zu spät. Die Symptome sind ähnlich: Rötung und Jucken. Zudem reagieren die Augen empfindlicher auf Licht als sonst. Sie sollten ein paar Tage Sonnenpause bekommen, bis sich ihre äußerste Schicht, die Hornhaut, erholt hat.
Besonders wenn UV-Licht von hellen Flächen reflektiert wird, kommt es zu einer „Schneeblindheit“, verbunden mit starken Schmerzen und dem Gefühl, Sand in den Augen zu haben. Falls sich eine Bindehautentzündung entwickelt, am besten eine Apotheke oder eine augenärztliche Praxis aufsuchen. Auch wenn die Beschwerden dann erst einmal verschwinden, können Strahlen Langzeitschäden an den Augen auslösen – den grauen Star, eine fortschreitende Eintrübung der Linse, wodurch die Sehkraft nachlässt.
Wer sich klarmacht, wie wichtig das Sehen ist, macht keine Kompromisse beim Augenschutz. Fast 80 Prozent der Informationen, die wir über unsere Sinne aufnehmen, erhalten wir über die Augen: Licht fällt durch Hornhaut und Linse auf die innen liegende Netzhaut, wird biochemisch verarbeitet und über den Sehnerv ins Gehirn übertragen, sodass vor unseren Augen bunte, dreidimensionale und detaillierte Bilder entstehen.