
Gefahrstoffverordnung – was ist neu?
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
In Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen müssen sowohl Beschäftigte als auch Kunden, Lieferanten und Dienstleister vor Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) geschützt werden. Die Webanwendung EMF-LIT unterstützt Arbeitsschützer bei der Ermittlung von zulässigen Werten für elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz.
Bei EMF werden zwei Feldarten unterschieden: elektrische und magnetische Felder. Sie entstehen überall dort, wo Elektrizität genutzt wird – also Spannung anliegt oder Strom fließt – oder ein Magnetfeld wirkt. In der Arbeitsumgebung gibt es eine Vielzahl von Quellen, die solche Felder erzeugen. Dazu zählen Stromleitungen, elektrische Geräte und Arbeitsverfahren wie zum Beispiel das Widerstandsschweißen, medizinische Anwendungen sowie elektronische Artikelsicherungssysteme im Handel. Auch Funk- und Radaranlagen sowie Navigationsgeräte gehören dazu. Daneben kommen EMF in der natürlichen Umwelt vor, beispielsweise bei Blitzen und dem Erdmagnetfeld.
EMF können unmittelbar auf den menschlichen Körper einwirken. Bei statischen und niederfrequenten Feldern (0 bis 100 kHz) handelt es sich um kurzzeitige Reizwirkungen auf Nerven, Muskeln und Sinneszellen. Das kann sich zum Beispiel in metallischem Geschmack, Schwindel, Übelkeit und der Wahrnehmung von Lichtblitzen äußern. Bei hochfrequenten Feldern (100 kHz bis 300 GHz) handelt es sich um eine Wärmewirkungen auf das Körpergewebe, welches die Strahlungsenergie aufnimmt. Im Übergang zwischen Nieder- und Hochfrequenzbereich (100 kHz bis 10 MHz) gehen Reiz- in Wärmewirkungen über.
Personen, die aktive Implantate tragen, wie zum Beispiel einen Herzschrittmacher oder einen Defibrillator, sind durch EMF besonders gefährdet. Denn die Felder sind beispielsweise in der Lage Fehlsignale in den Geräten zu erzeugen. Ebenso können elektromagnetische Felder passive Implantate, wie zum Beispiel künstliche Gelenke, Knochenschrauben oder -platten mit ferromagnetischen Bestandteilen beeinflussen und diese erwärmen.
Wie genau jedoch ein implantiertes Gerät durch EMF beeinflussbar ist, kann nur für den Einzelfall ermittelt werden. Daher ist für Personen mit Implantat immer eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die diese Hilfsmittel berücksichtigt. Daraufhin kann entschieden werden, ob Betroffene ihren gewohnten Tätigkeiten nachgehen können oder ob Einschränkungen erforderlich sind. Bei der Bewertung sind daher die Exposition des Betroffenen und die Eigenschaften des Implantates zu berücksichtigen. Nähere Informationen für Arbeitgeber enthält die DGUV-Information „Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder - Eine Handlungshilfe für die betriebliche Praxis“. So sind bei der Ermittlung der Feldquellen zunächst alle feldrelevanten, elektrisch betriebenen Arbeits- und Betriebsmittel sowie Anlagen innerhalb der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche und deren Zugangswege zu berücksichtigen.
Unternehmerinnen und Unternehmer sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, die Exposition der Beschäftigten durch EMF zu ermitteln und zu beurteilen. Dazu ist die entsprechende Fachkunde erforderlich. Je nach Ergebnis müssen Schutzmaßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden. So schreiben es die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und das entsprechende Regelwerk vor. Eine unzulässige Exposition ist gegeben, wenn EM-Felder oberhalb der zulässigen Werte auf die Beschäftigten einwirken. Doch was erleichtert die Bewertung der EMF im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung? Wie hoch sind die zulässigen Werte, auf die eine Exposition begrenzt werden muss, um Gefährdungen auszuschließen? Hierbei unterstützt das praktische Limit-Info-Tool für elektromagnetische Felder (EMF-LIT). Es wurde von verschiedenen Berufsgenossenschaften, unter anderem der BGHW, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) entwickelt.
Corinna Becker, Referatsleiterin für Physikalische Einwirkungen, hat die Entwicklung der webbasierten Anwendung begleitet: „Das Limit-Info-Tool für elektromagnetische Felder ist eine anwendungsfreundliche Plattform zur Auswahl und Berechnung zulässiger Werte aus ausgewählten EMF-Regelwerken“. Die Berechnung zulässiger Werte kann für einzelne Frequenzen oder eines definierten Frequenzbereichs erfolgen. Zusätzlich können Ermittlungsunsicherheiten durch einen frei wählbaren Unsicherheitsfaktor berücksichtigt werden. „Besonders hilfreich ist die zusätzliche grafische Darstellung der zulässigen Werte über einen Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 Gigahertz“, erklärt Becker. „So lässt sich mit dem Diagramm der gesamte frequenzabhängige Verlauf der zulässigen Werte auf einen Blick schnell erfassen.“
Gut zu wissen: Die BGHW bietet ein Seminar zum Thema „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz" an. Dabei werden unter anderem physikalische, biologische und gesetzliche Grundlagen vermittelt, um entsprechende Einwirkungen am Arbeitsplatz bewerten und Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
unterstützt bei der Ermittlung von zulässigen Werten für elektromagnetische Felder in Abhängigkeit von der Frequenz. Dazu werden die zulässigen Werte aus den in der Anwendung hinterlegten Regelwerken berechnet und numerisch sowie grafisch angezeigt.
stellt sechs verschiedene Regelwerke zur Auswahl, vier mit Bezug auf den Arbeitsschutz, zwei mit Relevanz für die Allgemeinbevölkerung.
bietet die Auswahl zwischen den Feldarten „Magnetische Felder“ und „Elektrische Felder“
vergleicht bei aktivierter Bewertung, je nach Art der Schwelle, den eingegebenen Effektiv- und/oder Spitzenwert mit den zulässigen Werten. Die Hintergrundfarbe der Zellen in der Tabelle zeigt an, ob der Wert zulässig ist (grün), unzulässig ist (rot) oder ob kein passender Wert zum Vergleich vorliegt (grau)
beinhaltet in einem zusätzlichen Reiter Hilfestellung und Erklärungen
ist im Browser verfügbar und muss nicht installiert werden
kann auf eine englische Version umgeschaltet werden und ist daher international nutzbar
Seit dem 5. Dezember 2024 gilt eine novellierte Gefahrstoffverordnung in Deutschland. Verankert wurde vor allem ein „Ampel-Modell“ für krebserzeugende Gefahrstoffe und die Einführung neuer Asbestregelungen.
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Referatsleiterin physikalische Einwirkungen
Prävention - Dezernat Einwirkungen und Berufskrankheiten
E-Mail:
c.becker(at)bghw.de