Dieses Vorgehen hat sich bewährt, wie eine Evaluation ergab. Das überwiegend positive Feedback der ausgewerteten Interviews bestätigte die Wirksamkeit der psychologischen Soforthilfe, die seitdem zu den BGHW-Standards gehört. 86 Prozent der befragten Betroffenen gaben an, dass ihnen die psychologische Beratung geholfen habe. „Auch dank der Unterstützung unserer Selbstverwaltung konnten wir diesen BGHW-Standard etablieren. Die psychologische Soforthilfe ist bis heute eine wichtige Leistung für die Versicherten des Handels und der Warenlogistik“, so Klinkert.
Der amtierende BGHW-Vorstandsvorsitzende Manfred Wirsch hebt die Akutintervention der BGHW als ein seit vielen Jahren etabliertes, wirksames Angebot hervor: „Über kurze Wege erhalten Menschen nach einem traumatischen Erlebnis schnell und unbürokratisch professionelle Hilfe. Ich möchte Beschäftigte, die in einen Raubüberfall oder in ein anderes psychisch stark belastendes Ereignis involviert waren, ermutigen: Nutzen Sie das Angebot der Soforthilfe im Interesse Ihrer Gesundheit.“
Roland Kraemer, alternierender BGHW-Vorstandsvorsitzender, richtet sich direkt an Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte: „Das Miterleben eines Raubüberfalls oder eines anderen schweren Gewaltereignisses hinterlässt bei den Betroffenen Spuren und muss – ähnlich einer körperlichen Wunde – ‚verheilen‘. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber oder Vorgesetzte bei allen derartigen Vorfällen ihre Beschäftigten über die Möglichkeit der psychologischen Akutintervention informieren sowie zur Teilnahme motivieren. Sprechen Sie mit den Betroffenen und bieten Sie Ihre Unterstützung an. Melden Sie das Ereignis an die BGHW, selbst wenn Ihre Mitarbeitenden die Arbeitstätigkeit fortsetzen.“