Unternehmen, die den Arbeitsschutz von Tag eins an in die Ausbildung implementieren, können solche Szenarien verhindern. Hierbei darf Folgendes beachtet werden:
Arbeitsschutz beim Begrüßungstag
Viele Unternehmen veranstalten für die neuen Azubis einen Begrüßungstag, in dem sie das Unternehmen und die Belegschaft vorstellen. Es ist ratsam, bereits hier erste Informationen zum Arbeitsschutz zu integrieren. Wer ist die Sicherheitsfachkraft? Wer sind die Sicherheitsbeauftragten? Wo befinden sich Flucht- und Rettungswege? Dies sollten Themen schon für den ersten Tag im Betrieb sein.
Ausbilderinnen und Ausbilder in der Pflicht
Die Ausbilderinnen und Ausbilder sind nicht nur dafür verantwortlich, dass die Azubis erfolgreich in einem Beruf ausgebildet werden, sondern auch, dass diese sicher und gesundheitsgerecht arbeiten können. Daher ist es ihre Pflicht, auch den Arbeitsschutz in die Ausbildung zu integrieren. Das heißt: Sie organisieren zum Beispiel, dass die Arbeitsbedingungen für Azubis sicher und gesund gestaltet sind – hier kommt die Gefährdungsbeurteilung mit ins Spiel und wer die Azubis wann unterweist.
Zuerst unterweisen, dann arbeiten – und im Blick behalten
In der Ausbildung lernen Azubis häufig verschiedene Unternehmensbereiche und Arbeitsplätze kennen. Es ist wichtig, sie vor Beginn des neuen Abschnittes in den jeweiligen Arbeitsplatz mit seinen spezifischen Arbeitsmitteln zu unterweisen. Ungeachtet dessen müssen allgemeine und tätigkeitsspezifische Themen mindestens einmal jährlich (bei minderjährigen Beschäftigten mindestens halbjährlich) wiederholt unterwiesen werden. Wichtig ist, die Azubis auch danach im Blick zu behalten: Bei unsicherem oder Fehlverhalten müssen relevante Aspekte nochmals besprochen und gegebenenfalls einzelne Arbeitsschritte geübt werden.
Unterweisung: aber bitte nicht langweilig
Bei der Unterweisung gilt: Langweilige Powerpoint-Präsentationen und Frontalvorträge waren gestern. Die heutige Generation der Auszubildenden ist aufgewachsen im digitalen Zeitalter und erwartet eine kreative Auseinandersetzung mit Themen des Arbeitsschutzes. Die BGHW bietet hierfür eine Reihe von Hilfsmitteln für Ausbilderinnen und Ausbilder an. Auch das Einbeziehen der älteren Azubi-Generation hat sich bewährt. Wie wäre es einmal, diese zu befragen, nach ihren Ideen für einen besseren Arbeitsschutz für junge Beschäftigte? Hierbei können viele ausgezeichnete Ideen entstehen (siehe auch: Azubipreis der Goldenen Hand)
Nicht überfordern
Mit dem Start in die Ausbildung beginnt für die jungen Menschen das Arbeitsleben. Das heißt: Plötzlich sehen sie ihre (Schul-)Freunde seltener und haben deutlich weniger Freizeit – und dies in einer Zeit, in der durch das Erwachsenwerden ohnehin viele Veränderungen geschehen. Eine planbare Arbeitszeit, die den Azubis erlaubt, beispielsweise trotzdem weiterhin zum Fußballtraining oder ins Fitness-Studio gehen zu können oder einen Tag frei nehmen zu dürfen, um zu einem Konzert zu fahren, hilft, sie psychisch nicht zu überfordern. Eine wichtige Grundlage, um langfristig eine sichere, gesunde und motivierte Generation im Unternehmen zu halten.